Zurück Wie unterscheidet sich eine Einstufung als Gewerbekunde von der eines Haushaltskunden?
Die meisten Energielieferanten haben für Gewerbe- und Haushaltskunden unterschiedliche Energietarife. Gewerbetarife sind dabei oftmals höher als Tarife für Haushaltskunden, da die meisten Gewerbeunternehmen einen größeren Teil des Energieverbrauchs während der teuren Tagstunden haben.
In der Praxis stufen Energielieferanten den Energiepreis für Kunden nach dem Gewerbetarif ein, weil der Anlage seitens des Netzbetreibers ein Standardlastprofil für Gewerbekunden zugeordnet wurde. Der Energielieferant nimmt diese Einstufung des Abnahmeverhaltens zum Anlass, dem Kunden auch energieseitig den Tarif für Gewerbekunden in Rechnung zu stellen.
Kunden, mit denen keine klaren und transparenten Preisverhandlungen geführt wurden, erfahren von dieser Einstufung oft erst nachträglich, z.B. wenn sie die Höhe des verrechneten Energiepreises in Frage stellen. Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass eine Preisvereinbarung nur dann gültig ist, wenn sie durch Willensübereinstimmung beider Parteien zustande gekommen ist. Wurde also die Einstufung als Gewerbekunden aufgrund des Standardlastprofils nicht klar vereinbart, so zahlt es sich unter Umständen durchaus aus, das Gespräch mit dem Energielieferanten zu suchen.