Stromkennzeichnung

„Der Strom kommt aus der Steckdose und hat kein Mascherl“ – aber wie kann der Verbraucher den Stromanteil aus erneuerbaren Energieträgern erkennen?

In Österreich sind die Lieferanten bereits seit dem Jahr 2001 gesetzlich verpflichtet, die Primärenergieträgeranteile, d.h. aus welchen Energieträgern der Strom produziert wurde, und die Umweltauswirkungen mitzuteilen. Auf der Stromrechnung und auf kennzeichnungspflichtigen Werbematerialien müssen die Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall angegeben werden, die bei der Erzeugung der elektrischen Energie entstanden sind.

Die E-Control ist mit der Aufsicht über die Stromkennzeichnung betraut. Es wird jährlich eine umfassende Überprüfung aller Lieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern, eingeleitet. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sowie eine Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen werden im jährlich erscheinenden Stromkennzeichnungsbericht dargestellt.

Das österreichische Stromkennzeichnungsmodell ist ein nachweisbasiertes System. Stromhändler und –lieferanten müssen, um einen bestimmten Primärenergieträgeranteil ausweisen zu können, gesetzeskonforme Nachweise vorlegen.

Abgewickelt wird die Stromkennzeichnung großteils über die österreichische Stromnachweisdatenbank, in der der gesamte Lebenszyklus eines Nachweises (Ausstellung – Transfer – Einsatz für die Stromkennzeichnung) abgebildet wird. Durch den gewählten nachweisbasierten Ansatz und die Abwicklung über eine zentrale österreichische Datenbank wurde ein äußerst transparentes und vertrauenswürdiges System geschaffen, das Betrugsrisiken, wie Doppelausgabe und -verwendung, praktisch ausschließt. Die Stromkennzeichnung auf der Jahresrechnung eines Endkunden sollte die Informationen enthalten, wie nachfolgend gezeigt (Zahlen beispielhaft).

 

 

Beispiel der Stromkennzeichnung auf einer Kundenjahresrechnung 2016

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Die österreichische Stromkennzeichnung für das Jahr 2017

Im Jahr 2016 lag der Anteil an Herkunftsnachweisen aus erneuerbaren Energieträgern bei 83,71%. Der Anteil der fossilen lag bei 16,11% und der Anteil der sonstigen Primärenergieträger bei 0,19%. Es handelt sich hierbei um Näherungswerte, die sich aus der Überprüfung der Stromkennzeichnung im Jahr 2018 ergaben. Die Stromkennzeichnung läuft getrennt von der realen physikalischen Stromlieferung an die Kunden ab und ist daher nicht für Bilanzierungen, z.B. für CO2, auf der Endkundenseite geeignet.

 

Stromkennzeichnung in Österreich 2017

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Ausweisung von Umweltauswirkungen der Stromerzeugung

Gemäß § 78 Abs 2 ElWOG 2010 sind auf den Rechnungen und auf den Werbe- bzw.
Kommunikationsmaterialien die Umweltauswirkungen, zumindest über CO2-Emissionen und
radioaktiven Abfall, auszuweisen. Laut Stromkennzeichnungsverordnung 2011 § 5 (1) sind
die Angaben zu CO2-Emissionen in Gramm je kWh el (g/kWh) und zu radioaktivem Abfall in
Milligramm je kWh el (mg/kWh) darzustellen.


Die Höhe der Umweltauswirkungen hängt von den eingesetzten Energieträgern und Technologien ab. Nachwachsende Rohstoffe etwa binden bei ihrem Wachstum genauso viel CO2, wie sie bei der energetischen Verwertung wieder freigeben. Insofern werden sie als CO2-neutral (also mit einem Emissionswert von 0 g/kWh Strom) bewertet. Bei fossilen Energieträgern (Erdgas, Erdöl und Kohle) sinken die Emissionen mit einem höheren Wirkungsgrad (Energieoutput im Verhältnis zum dafür aufgewendeten Energiegehalt) sowie mit dem Kohlenstoffgehalt in Relation zum Wasserstoffgehalt des Energieträgers. Ein effizienteres Kraftwerk verursacht folglich weniger Emissionen als ein ineffizientes.

Die Energie-Control Austria empfiehlt, für die Berechnung der Umweltauswirkungen kraftwerksspezifische Daten zu verwenden, so diese vorhanden (und bestätigt) sind. Andernfalls gibt eineTabelle Richtwerte für die einzelnen Energieträger, die mithilfe von Standardwerten berechnet werden.

Laut einer Studie des Umweltbundesamtes (Quelle: „Emissionsfaktoren für Gas-KWK-Anlagen bei der Stromkennzeichnung“, Umweltbundesamt 2013) wurden für die österreichischen Gaskraftwerke neue CO2-Emissionsfaktoren entsprechend der international anerkannten finnischen Methode berechnet:
 
CO2-Emissionsfaktor Gas-KWK-Anlage mit
312 g/kWh KWK Betrieb
332 g/kWh KWK mit Berücksichtigung des Kondensationsbetriebs
347 g/kWh reiner Kondensationsbetrieb für Gas-Kraftwerke

Aufgrund der Berechnungen des Umweltbundesamtes bestätigt die Energie-Control Austria, dass diese Werte für Gas-KWK-Kraftwerke herangezogen werden können.

Für Herkunftsnachweise aller anderen Technologien und aus nicht österreichischen Anlagen gelten die in der Tabelle „Richtwerte Umweltauswirkungen für einzelne Energieträger“ angeführten Werte.
 

Die folgende Tabelle gibt Richtwerte für die einzelnen Energieträger.

Typische Werte der Umweltauswirkungen einzelner Energieträger
Energieträger CO 2 Emissionen
in g/kWh
Radioaktiver Abfall
in mg/kWh
Feste oder flüssige Biomasse 0 0
Biogas 0 0
Deponie- und Klärgas 0 0
Geothermie 0 0
Windenergie 0 0
Sonnenenergie 0 0
Wasserkraft 0 0
Erdgas 440 0
Erdöl und dessen Produkte 645 0
Kohle 882 0
Nuklearenergie 0 2,7
Sonstige 650 0

Stand: Dezember 2012, Quellen: Umweltbundesamt, Energie-Control Austria