Als ersten Schritt müssen Sie einen Versorger auswählen. Dazu ist es empfehlenswert, den Tarifkalkulator zu verwenden. Der Tarifkalkulator kann jedoch nur Preisvergleiche bis zu einem Jahresgasverbrauch von 400.000 kWh erstellen. Für Großkunden mit einem Verbrauch von über 400.000 kWh bieten sehr viele Versorger individuelle Tarifmodelle und Rabattmöglichkeiten an. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an Ihren Wunschversorger wenden.
Der neue Versorger übernimmt für Sie üblicherweise alle notwendigen Schritte wie z.B. die Kündigung des alten Liefervertrages. Dazu benötigt er von Ihnen eine Vollmacht (Willenserklärung), um alle notwendigen Schritte durchführen zu können. Ohne Vollmacht des Kunden, dürfen vom Versorger keinerlei Prozesse eingeleitet werde. In Folge werden zwischen neuem Versorger, altem Versorger, der Verrechnungsstelle (Wechselplattform) und dem Netzbetreiber alle notwendigen Daten ausgetauscht, wobei die Verrechnungsstelle als neutrale Drehscheibe fungiert.
Als eindeutiges Identifizierungsmerkmal Ihrer Anlage dient die Zählpunktbezeichnung, welche auf jeder Netzrechnung angeführt ist. Die Zählpunktsnummer ist 33-stellig und beginnt mit „AT“. Es wird empfohlen, diese Nummer dem neuen Versorger bekannt zu geben, um Verzögerungen bei der eindeutigen Identifizierung zu vermeiden.
Zum Wechselstichtag können Sie den Zählerstand bekannt geben, sofern kein Datenspeicher installiert ist. Wenn von Ihnen kein Zählerstand übermittelt wird, erfolgt die Abgrenzung durch den Netzbetreiber. Es wird keine Veränderung an den Messgeräten, Leitungen, etc. vorgenommen. Die jährliche Ablesung, Wartung und Instandhaltung wird auch wie bisher von Ihrem Netzbetreiber in gewohnter Weise durchgeführt. Der Versorgerwechsel ist für den Kunden mit keinen gesonderten Kosten verbunden!
Der Ablauf zum Wechsel des Versorgers ist in der Wechselverordnung 2012 geregelt.