Im Zuge der Liberalisierung des Erdgasmarktes im Jahr 2002 wurde in Österreich das sogenannte „Bilanzgruppenmodell“ eingeführt. In einer Bilanzgruppe werden Versorger, Erdgashändler und Endverbraucher zu einer virtuellen Gruppe zusammengefasst, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung und Abgabe von Erdgas erfolgt.
Jeder Netzbenutzer, der an das österreichische Erdgasnetz angeschlossen ist und aus diesem versorgt wird oder in dieses einspeist, muss einer Bilanzgruppe angehören oder selbst eine Bilanzgruppe bilden. Versorger und einige der großen Endkunden haben ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Bilanzgruppenverantwortlichen und werden daher als unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder bezeichnet, während die meisten Endkunden durch einen Liefervertrag mit einem Versorger mittelbare Mitglieder jener Bilanzgruppe sind, der auch ihr Versorger angehört.
Die wirtschaftliche Verantwortung für die Bilanzgruppe sowie die Vertretung der Bilanzgruppe nach außen liegt beim Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV). Die Zulassung von BGV und die Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen für BGV obliegen gemäß Gaswirtschaftsgesetz der Energie-Control Austria.