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Taskforce Strom & Gas: der zweite Zwischenbericht 

Natalie Harsdorf (BWB) und Wolfgang Urbantschitsch (E-Control) beim Pressegespräch

Natalie Harsdorf (BWB) und Wolfgang Urbantschitsch (E-Control)

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Der zweite Zwischenbericht beschäftigt sich unter anderem mit den Beschaffungsstrategien und Preisen, den Auswirkungen des Stromkostenzuschusses, dem Angebots- und Wechselverhalten der Konsument:innen sowie der Entwicklung bei der Marktkonzentration.

Konzentration in den Netzgebieten für Erdgas und Strom weiter auf hohem Niveau

Die Marktkonzentration in den einzelnen Netzgebieten, sowohl bei Strom als auch bei Gas, ist weiterhin als sehr hoch einzustufen. Bei Erdgas erreichen die Landesenergieversorger (LEV) und größten Stadtwerke in ihren Netzen eine ähnlich starke Marktstellung wie bei Strom.

Entwicklung der Endkundenpreise zeigt unterschiedliche Geschwindigkeiten

Ein effektiver und funktionierender Wettbewerbsprozess um Endkund:innen sollte letztlich dazu führen, dass sich Preise sowohl für Neu- als auch Bestandskund:innen den Preisniveaus am Großhandelsmarkt für Strom und Gas annähern. Während die Großhandelspreise seit knapp 1,5 Jahren zurückgehen, zeigt die Erhebung der Taskforce bei großen Energieunternehmen, die rund 75% des Marktes in Österreich ausmachen, dass die Preisentwicklung bei den Endkund:innen in sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten verläuft. Dies gilt für Haushalte, aber auch kleinere Unternehmen.

Punktuell extreme Entwicklung bei indizierten Endkundenpreisen

Beginnend im Jahr 2023 mehrten sich bei uns die Beschwerden wegen extrem anmutender Preise. Diese Preise lagen bei Strom (teilweise erheblich) höher als 61 Cent/kWh, bei Gas höher als 25 Cent/kWh. Derartige Preise sind auf Basis von Einkaufsstrategien für die Taskforce kaum oder schlicht nicht nachvollziehbar, da sie im Extrem bei über 300% der aktuell teuersten, aber noch plausiblen Einkaufstrategien liegt. Gegenüber der billigsten Strategie liegt sie gar bei fast dem Zehnfachen. Dies betraf mit Jänner 2024 mehrere tausend Zählpunkte von Haushalten bzw. Kleinunternehmen. Das deutet auf ein grobes wettbewerbliches Problem im Markt hin.

Wechselverhalten gedämpft

Es zeigt sich gerade anhand der beschriebenen Extrempreisausschläge, dass viele Kund:innen auf die Marktanreize im Strom- und Gasmarkt kaum oder nicht reagieren, was sich mit der hohen Marktkonzentration deckt. Diese starke Rigidität der Nachfrage ist ein bedeutender wettbewerbsökonomischer Strukturfaktor, der den lokalen EVUs eine enorme Preisgestaltungsmacht zuweist. Gleichzeitig stellt dies ein Hindernis für einen Markteintritt und eine Markterweiterung alternativer Anbieter dar. Deren Marktpotenzial ist also viel kleiner als 100% der Kunden, während lokale Anbieter grundsätzlich alle Kund:innen bedienen können.

Behandlung des Stromkostenzuschusses bei Vergleichen wirft Fragen auf

Im Zusammenhang mit dem Stromkostenzuschuss beleuchtet die Taskforce die Vorgehensweise bei außergerichtlichen Vergleichen hinsichtlich Preiserhöhungen und Tarifumstellungen. Verbraucherschutzorganisationen einigten sich zuletzt mit mehreren Energieunternehmen auf Ausgleichszahlungen für Konsument:innen. Dies ist einerseits hinsichtlich des Zwecks zwar zu begrüßen, andererseits wurde der Stromkostenzuschuss in den Vergleichen meist nicht einbezogen. Dies führt potenziell dazu, dass die Preiserhöhungen der Unternehmen nicht zurückgenommen wurden und der Stromkostenzuschuss weiter ausbezahlt werden musste.

Rückgang der Produktangebote

Speziell im Jahr 2022 und auch noch 2023 hat es sowohl bei Strom als auch bei Gas etliche Marktaustritte von Unternehmen und demgegenüber kaum Neueintritte gegeben. Ein ähnlicher Trend musste bei den angebotenen Tarifen beobachtet werden, wo es krisenbedingt zu einem starken Rückgang der Neukundenprodukte kam.

Taskforce begrüßt erste kartellrechtliche Anpassungen

Auch auf der Diskussionsgrundlage der Feststellungen der Taskforce zum eingeschränkten Wettbewerb bei Strom und Gas wurde kürzlich ein Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern beschlossen[1]. Auch wenn es letztlich ein eigenes Gesetz geworden ist, geht es um eine Nachschärfung im Kartellrecht.

Taskforce Energie arbeitet weiter

Die Arbeit der Taskforce Strom und Gas ist noch nicht abgeschlossen. Wie geplant soll sich die Beobachtung auf den gesamten Zeitraum der Stromkostenbremse beziehen, sodass ein Abschlussbericht für das erste Halbjahr 2025 geplant ist.

Der zweite Bericht der Taskforce mit allen Details ist auf unserer Website veröffentlicht: https://www.e-control.at/publikationen/untersuchungen


[1] Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern, StF: BGBl. I Nr. 73/2024.