Zurück Energieeffizienz: eine neue Aufgabe für uns
Das neue Energieeffizienzgesetz fällt durch zwei massive Änderungen auf: Das neue System verzichtet auf die Lieferantenverpflichtung und benennt die E-Control als zuständige Behörde.
Energielieferanten sind damit nicht mehr verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen bei Verbraucher:innen umzusetzen oder diese nachzuweisen. Die wegfallenden Energieeffizienzmaßnahmen werden durch Aufstockung und Erweiterung bestehender Förderprogramme kompensiert.
Wir sind nun vorgesehen, um die vorgesehenen hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen.
Weiterhin Bestand haben die Verpflichtung zur Analyse des unternehmenseigenen Energieverbrauchs, die Qualifikation und Auflistung von Energiedienstleister:innen, die Beratungseinrichtungen der Energielieferanten…
Darüber hinaus gibt es noch weitere neue Elemente:
Unsere wesentlichen Aufgaben als Energieeffizienzbehörde sind im § 57 des Energieeffizienzgesetzes aufgelistet. Dazu zählen etwa Verordnungsermächtigungen, Bescheidverfahren, Prüfaufgaben, Berichtswesen, Marktinformation, der Betrieb der elektronischen Meldeplattform, Datenübermittlung und vieles mehr. Diese Aufgaben sind zweifelsohne neu in unserem Portfolio. Das Energieeffizienzgesetz stellt auch sehr klar dar, dass diese Aktivitäten in jeglicher Form – speziell auch was die Finanzierung betrifft – getrennt vom regulatorischen Kerngeschäft abgewickelt werden müssen.
Wir befinden uns nun in der Start-Up-Phase und beginnen die operative Tätigkeit als Energieeffizienzbehörde. Dabei werden jetzt so schnell wie möglich entsprechende Ressourcen aufgebaut, um Schritt für Schritt die neuen gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Wichtig dabei ist, dass die Marktteilnehmer auch je nach Frist ihren Verpflichtungen nachkommen können und die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht.
Alle Neuigkeiten dazu gibt es auf unserer zunächst interimistischen Website:
www.e-control.at/energieeffizienzmonitoring