Zurück Krieg in der Ukraine: wie steht es aktuell um die Gasversorgung österreichischer Betriebe?
Welche Auswirkungen Einschränkungen bei den Gaslieferungen aus Russland haben, hängt vom Ausmaß dieser ab. Grundsätzlich verursacht ein Ausfall von einzelnen Gaslieferungen nicht automatisch auch ein Versorgungsproblem. Sollte es jedoch zu so massiven Einschränkungen beim Gasimport kommen, so dass diese durch andere Bezugsquellen und Speicherkapazitäten nicht mehr substituierbar wären, um eine Vollversorgung zu gewährleisten, so würden auf der Grundlage des Energielenkungsgesetzes verbrauchsmindernde Maßnahmen gesetzt werden. Diese hätten das Ziel, die Haushalte und grundlegende soziale Dienste als geschützte Kunden ausreichend mit Gas versorgen zu können. Verbrauchsmindernde Maßnahmen beinhalten Aufrufe an Erdgasabnehmer, wo möglich den Verbrauch zu reduzieren, die Möglichkeit für Industrie und Gewerbe, auf einer eigenen Plattform Verbrauchsminderungen anzubieten (FlexMol) und auch die Möglichkeit, die Gasverbraucher auf Basis einer Verordnung zu einer Reduktion des Gasverbrauchs zu verpflichten. Die Details zu diesen Maßnahmenoptionen sind von der konkreten Versorgungssituation abhängig.
Die Energielenkung erfolgt per Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) durch behördliche Anweisung an Unternehmen, sowohl Verbrauch als auch Last zu senken. Je nach Situation würden dafür bestimmte Zielvorgaben gemacht. Die Durchführung und die Verantwortung für die Erreichung der jeweils vorgesehenen Reduktionen liegen dann beim jeweiligen Unternehmen. Sollten die vorgeschriebenen Reduktionen nicht eingehalten werden, so werden dem betreffenden Unternehmen zusätzliche Gebühren, gemäß einer im Bedarfsfall zu erlassenden Mehrverbrauchsgebühren-Verordnung verrechnet.
Im Fall des in Kraft Tretens einer Energielenkungs-Verordnung werden deren
Inhalte insbesondere die jeweiligen Aufrufe oder auch Anforderungen breit
kommuniziert. Dies umfasst u.a. Kommunikationskanäle wie:
Im Fall einer Energielenkung ist das BMK der Ansprechpartner für Gewerbeunternehmen. Im Fall der Energielenkung fungieren wir in Abstimmung mit dem BMK als zentrale Kommunikationsstelle für die Marktteilnehmer und stellen Informationen zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://www.e-control.at/gewerbe/aktuelle-informationen
Rechtliche Grundlage für die Energielenkung für Gas ist das Energielenkungsgesetz 2012.