Wesentliche Aufgabe der E-Control ist es, auf der Nachfrageseite – also für die Endkunden – mehr Transparenz und Sicherheit zu schaffen, sodass bei der Wahl eines neuen Lieferanten Einsparungen bei gleicher Qualität des Angebots möglich sind. Denn der Netzbetreiber, der für die technische Versorgungssicherheit zuständig ist, wird nicht gewechselt. Nur der Einsatz der Marktmacht der Verbraucher kann langfristig zu nachhaltigem Wettbewerb führen. Wesentliche Instrumente dazu sind die Informationspolitik der E-Control, der Tarifkalkulator und der Preismonitor als Informationsquellen für Endkunden sowie die Streitschlichtungsstelle der E-Control als Problemlösungsstelle.
Auf der anderen Seite müssen Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter beseitigt werden, die Kosten erhöhend wirken und damit das Angebot unrentabel machen. Dazu zählen z. B. ein unzureichender Informationsfluss zwischen Netzbetreiber und Lieferant oder der mangelhafte Zugang zu Transport- und Speicherkapazitäten im Gasmarkt. Die Marktregeln setzen die Rahmenbedingungen für die Marktaktivitäten und sollen faire Wettbewerbsbedingungen ermöglichen. Daher müssen sie kontinuierlich verbessert werden.
Für Kleinkunden bietet der Tarifkalkulator die Möglichkeit, schnell und einfach einen Preisvergleich zwischen verschiedenen Anbietern durchzuführen – dies ist im Übrigen deutlich einfacher als bei anderen Produkten, wie z. B. etwa dem Mobilfunk.
Damit Industrie- und Gewerbekunden ihre Preissituation besser einschätzen können, gibt es für kleinere Abnehmer (bis 100.000 kWh Stromjahresverbrauch bzw. 400.000 kWh Gasjahresverbrasuch) auch einen Gewerbe-Tarifkalkulator. Für größere Unternehmen gib es den KMU-Energiepreis-Check, mit dem Unternehmen ihre eigenen Einkaufspreise oder ihnen vorgelegte Angebote mit dem vergleichen können, was ähnliche Unternehmen in ihrer Branche bezahlen. Dies stärkt die Verhandlungsposition der Kunden und somit den Wettbewerb.
Durch die Veröffentlichung der Preisentwicklung für den Gasimport auf der Homepage der E-Control können Endkunden zudem die Einstandskostenentwicklung ihrer Vorlieferanten besser einschätzen.
Die Marktregeln werden von der E-Control in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern vorgeschlagen und mit diesen umfassend diskutiert. Auch kleine, nicht etablierte Anbieter haben dabei die Möglichkeit, ihre Vorstellungen einzubringen. Umgesetzt werden die Marktregeln in den Allgemeinen Bedingungen der verschiedenen Marktteilnehmer (Bilanzgruppenverantwortliche, Bilanzgruppenkoordinatoren, Netzbetreiber, Regelzonenführer), in den Sonstigen Marktregeln und - für Strom - in Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR).
Ohne Zugang zu Gasspeichern und (Transit)Leitungen ist eine Versorgung der Endkunden nicht möglich. Die E-Control setzt sich deshalb laufend für eine Verbesserung der Zugangsbedingungen für Transitleitungen einerseits und andererseits für eine Gleichbehandlung aller Interessenten beim Speicherzugang ein.