Abb. 1: Amtssignatur E-Control vergrößern
Die E-Control verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die nebenstehende Bildmarke.
Das Aussehen einer Amtssignatur der E-Control samt Bildmarke der E-Control wird nachfolgend anhand von Beispielen dargestellt:
Abb 2: Amtssignatur der E-Control, mit der das Dokument verifiziert werden kann vergrößern
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at oder www.buergerkarte.at/signature-verification/ stehen durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebene zentrale Prüfservices für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass die als Ausdruck vorliegende Erledigung der Behörde von dieser stammt. Die zu prüfende Erledigung muss dafür der Behörde zur Gänze vorliegen, wobei ein Abbild ausreicht.
Zur Verifizierung können Sie eine Kopie des vollständigen Dokuments an die E-Control wie folgt übermitteln:
Wir ersuchen Sie, in Nachrichten, in denen ein Dokument zur Verifzierung übermittelt wird, in der Betreffzeile das Stichwort "Verifizierung" anzugeben.