Überwachung

Der E-Control kommen im Rahmen von Verordnung (EU) 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes umfassende Überwachungsfunktionen zu, die durch die Bestimmungen von REMIT und der nationalen Umsetzung in ElWOG 2010, GWG 2011 und E-ControlG (siehe BGBl I Nr. 174/2013 ) ausgestaltet sind. Die REMIT selbst sowie die nationale Umsetzung der REMIT in österreichisches Recht definiert ein mehrgliedriges Überwachungssystem in dem neben der E-Control auch anderen Behörden, Marktplätzen und Personen eine Überwachungsfunktion zukommt, im Rahmen derer Auffälligkeiten im Energiegroßhandel an die E-Control zu melden sind.