Das österreichische Gasmarktmodell

Rechtliche Ausgestaltung des Gasmarktmodells

Die rechtliche Ausgestaltung des österreichischen Marktmodell ist in der Gas-Marktmodell-Verordnung der Regulierungsbehörde (auf Grundlage des § 41 Abs. 1 GWG 2011) festgehalten. 

Daneben sind noch weitere Marktregeln - also Regelungen und Bestimmungen - festgelegt, welche Marktteilnehmer einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren des Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten. Dies sind zB Regelungen für die Kommunikation der Marktteilnehmer untereinander (Sonstige Marktregeln, Kapitel 5). Die sonstigen Marktregeln sind von der Regulierungsbehörde in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern zu erstellen und zu veröffentlichen.

Der österreichische Gasmarkt setzt sich gemäß § 12 Gaswirtschaftsgesetz 2011 aus drei Marktgebieten zusammen: 

  • dem Marktgebiet Ost (Netzverbund der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien) 
  • dem Marktgebiet Tirol und 
  • dem Marktgebiet Vorarlberg. 

Unterirdische Gasspeicher sowie die Erdgasproduktion befinden sich im Marktgebiet Ost. Vier Speicherunternehmen vermarkten die Speicherkapazitäten (RAG Energy Storage GmbH, OMV Gas Storage GmbH, Uniper Energy Storage Austria, SEFE Storage GmbH). Erdgas wird derzeit von drei Unternehmen auf österreichischem Bundesgebiet  gefördert und vermarktet – von der OMV Austria Exploration & Production GmbH, der RAG Austria AG und der ADX Energy Ltd.

Die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg sind noch nicht mit dem Marktgebiet Ost über Leitungen verbunden. Sie verfügen über keine Fernleitungen und unterirdische Gasspeicher. Diese Marktgebiete werden über Deutschland mit Gas versorgt. Kommerziell sind sie ein Marktgebiet, da die Bilanzierung für Tirol und Vorarlberg aggregiert erfolgt. Die Marktmodelle im Marktgebiet Ost und Marktgebiete Tirol und Vorarlberg weisen daher Unterschiede auf. 

Das Bilanzgruppen-Modell

Im Zuge der Liberalisierung des Erdgasmarktes im Jahr 2002 wurde in Österreich das sogenannte „Bilanzgruppenmodell“ eingeführt.

Die Bilanzgruppe ist eine Zusammenfassung von Netzbenutzern (Versorger, Erdgashändler und Endverbraucher) zu einer virtuellen Gruppe, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung (Bezug, Einspeisungen) und Abgabe (Verbrauch, Ausspeisungen) erfolgt.  Jeder Netzbenutzer, der an das österreichische Erdgasnetz angeschlossen ist und aus diesem versorgt wird oder in dieses einspeist, muss einer Bilanzgruppe angehören oder selbst eine Bilanzgruppe bilden. Die wirtschaftliche Verantwortung für die Bilanzgruppe sowie die Vertretung der Bilanzgruppe nach außen liegt beim Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV). Die Zulassung von BGV und die Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen für BGV obliegen gemäß Gaswirtschaftsgesetz 2011 der Energie-Control Austria. 

Unterlagen für Bilanzgruppenverantwortliche finden Sie hier.

Bilanzgruppenmitglieder sind entweder unmittelbare Mitglieder oder mittelbare Mitglieder. Die unmittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft eines Kunden bedeutet:

  • Der Kunde steht in einem direkten Vertragsverhältnis zum BGV.
  • Der Kunde hat sämtliche Rechte und Pflichten gemäß den Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenverantwortlichen (AB BGV) zu berücksichtigen.
  • Der Kunde kann einen Liefervertrag mit einem Versorger in derselben oder in einer anderen Bilanzgruppe, als jener des BGV, haben.
  • Der Kunde vereinbart mit dem BGV die Vorgehensweise zur Ausgleichsenergieverrechnung.

Die Möglichkeit der unmittelbaren Bilanzgruppenmitgliedschaft besteht im Wesentlichen für Versorger und Großverbraucher.  Die meisten Endkunden (zB Haushaltskunden und Kleinverbraucher) sind jedoch durch einen Liefervertrag mit einem Versorger mittelbare Mitglieder jener Bilanzgruppe, der auch ihr jeweiliger Versorger angehört. 

In 2022 ist ein integriertes Bilanzierungsmodell (für Fernleitungs- und Verteilergebiet) im Marktgebiet Ost eingeführt worden. Die kommerzielle Bilanzierung - also die Ermittlung und Verrechnung der Ausgleichsenergie - der Bilanzgruppen (mit ihren jeweiligen Mitgliedern) erfolgt seitdem nach einheitlichen Regeln. Ausgleichsenergie ist dabei die Differenz zwischen Aufbringung und Abgabe einer Bilanzgruppe je definierter Messperiode, wobei die Energie je Messperiode tatsächlich erfasst oder rechnerisch ermittelt werden kann. Im Rahmen der Bilanzierung kommen unter anderem dem Markt- und Verteilergebietsmanager und der Bilanzierungsstelle verschiedene Aufgaben zu.

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Markt- und Systemoperatoren am österreichischen Gasmarkt 

Markt- und Verteilergebietsmanager (MVGM)

Der Marktgebietsmanager (MGM) und der Verteilergebietsmanager (VGM) werden von Netzbetreibern ernannt und von der Regulierungsbehörde mit Bescheid genehmigt.

Zu den Kernaufgaben des MGM zählen die Koordination der Netzsteuerung und des Linepackeinsatzes, die Erstellung von Lastflussszenarien, die Koordination der Netzentwicklungspläne, die Verwaltung der Bilanzgruppen und Koordination der Nominierungsabwicklung, der Abruf physikalischer Ausgleichsenergie vorrangig über den VHP, die Kapazitätsermittlung und das Engpassmanagement in Kooperation mit VGM sowie der Betrieb einer Online-Plattform für Angebot und Handel von Kapazitäten. Auch die Sicherstellung des Betriebs des VHP, die Benennung des VHP Betreibers und die Kooperation mit VHP zählen zu den Aufgaben des MGM. 

Zu den Kernaufgaben des VGM zählen das Kapazitätsmanagement für das Verteilergebiet (Netzebene 1) an den Ausspeisepunkten der Fernleitungsnetze in das Verteilernetz, die Lastflusssteuerung und Optimierung im Verteilergebiet, die Erstellung der Infrastrukturplanung im Verteilergebiet (die langfristige integrierte Planung LFiP) und von Summenlastprognosen sowie das Engpassmanagement in Kooperation mit dem MGM. 

Der MGM und der VGM sollen bei den Aufgaben Kapazitätsberechnung, Regelenergieeinsatz, Infrastrukturplanung (LFiP und Netzentwicklungsplan), Engpassmanagement und Transparenz miteinander kooperieren. Im Gaswirtschaftsgesetz 2011 ist auch geregelt, dass diese beiden Rollen ebenso von einem Unternehmen übernommen werden können, was mit dem Zusammenführen der Aufgaben bei der AGGM Austrian Gas Grid Management AG auch erfolgt ist.

Als MVGM ist derzeit die AGGM benannt. 

Bilanzierungsstelle 

Die Bilanzierungsstelle betreibt die Verrechnungsstelle für die Zuordnung der Ausgleichsenergie über das Clearing an die Bilanzgruppenverantwortlichen. Dabei ist die Bilanzierungsstelle jenes Unternehmen, welches gemäß § 170a GWG 2011 in Verbindung mit § 85 GWG 2011 als Bilanzgruppenkoordinator eines jeweiligen Marktgebiets rechtskräftig ernannt wurde und die Bilanzierungsaufgaben des Bilanzgruppenkoordinators gemäß § 87 GWG 2011 sowie die integrierte Marktgebietsbilanzierung in den Marktgebieten Ost, Tirol bzw. Vorarlberg durchführt bzw., bis zu dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Ernennung, der bestehende Konzessionsinhaber. Daher werden die Aufgaben der Bilanzierungsstelle zur Zeit von AGCS (Marktgebiet Ost) und A&B (Marktgebiete Tirol und Vorarlberg) auf der Basis ihrer bestehenden Konzession als Bilanzgruppenkoordinator durchgeführt.

Betreiber des virtuellen Handelspunktes

Der Betreiber des virtuellen Handelspunktes muss kommerzielle Hubdienstleistungen zur Verfügung stellen, eine elektronische Protokollierung und Abrechnung von gehandelten Energiemengen durchführen, die Abwicklung der Geschäfte im Dauerbetrieb sowie eine Kooperation mit Börsen und Abwicklungsstellen für Börsengeschäfte gewährleisten. Er muss hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig sein, besonders ggü. vertikal integrierte Unternehmen. Die Central European Gas Hub AG wurde vom Marktgebietsmanager als Betreiber des VHP benannt. 

Die Handelstätigkeit am virtuellen Handelspunkt findet "Over the Counter" (OTC Handel) oder an der Börse statt. Der Börsehandel am österreichischen VHP findet erfolgt an der EEX

Fernleitungsnetzbetreiber

Der Fernleitungsnetzbetreiber ist verantwortlich ist für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau des Fernleitungsnetzes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie für die Sicherstellung der langfristigen Fähigkeit des Netzes, eine angemessene Nachfrage nach Transport von Gas zu befriedigen.

Zertifizierte Fernleitungsnetzbetreiber sind Gas Connect Austria GmbH und TAG GmbH

Verteilernetzbetreiber

Die Verteilernetzbetreiber nehmen die Funktion der Verteilung wahr und sind verantwortlich für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau des Verteilernetzes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie für die Sicherstellung der langfristigen Fähigkeit des Netzes, eine angemessene Nachfrage nach Verteilung von Gas zu befriedigen. 

Eine Liste der Verteilernetzbetreiber ist auf den Homepages der AGCS und A&B veröffentlicht.

Gasspeicherunternehmen

Unternehmen, die Gasspeicherkapazitäten vermarkten und verwalten. Für weiterführende Informationen siehe Speichermarkt.

Bilanzgruppenverantwortliche

Eine Bilanzgruppe ist die Zusammenfassung von Zählpunkten und/oder Händlern zu einer virtuellen Gruppe, innerhalb der ein Ausgleich zwischen Aufbringung und Abgabe erfolgt. Jeder Lieferant (für Kunden mit Energieliefervertrag und zugeordneten Zählpunkten), Regelreserveanbieter und Händler ist verpflichtet, sich einer Bilanzgruppe anzuschließen. Die Bilanzgruppenverantwortlichen vertreten die Bilanzgruppen gegenüber anderen Marktteilnehmern. Die Bilanzgruppenverantwortlichen übernehmen das Fahrplanmanagement für die Bilanzgruppenmitgliedererstellen und bekommen von der Bilanzierungsstelle die Ausgleichsenergie verrechnet und rechnen diese i.A. mit den Bilanzgruppenmitgliedern ab.

Die Liste der Bilanzgruppenverantwortlichen ist auf den Homepages der AGCS und A&B veröffentlicht.

Ausgleichsenergieanbieter

Ausgleichsenergieanbieter sind Marktteilnehmer, die alle Voraussetzungen erfüllen, um am Ausgleichsenergiemarkt teilzunehmen. Ausgleichsenergieanbieter müssen sich bei der Bilanzierungsstelle registrieren lassen. Die Liste der Ausgleichsenergieanbieter ist auf den Homepages der AGCS und A&B veröffentlicht.   

Neben den Systemoperatoren und Infrastrukturbetreibern sind auch Gasproduzenten, Erdgashändler, Versorger und Gaskunden/Netznutzer als Marktteilnehmer zu sehen.