Ökostrom

Bis 2030 soll der Stromverbrauch (bilanziell) in Österreich zu 100 Prozent durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden – das besagen die gesetzten Klimaziele. Dass das eine große energiewirtschaftliche Veränderung ist, steht außer Frage. Denn egal ob Winter oder Sommer, Tag oder Nacht – der Strombedarf muss immer gedeckt werden können. Strom lässt sich aber nicht speichern. Deshalb müssen weiterhin Gaskraftwerke oder Stromimporte aus dem Ausland im Fall der Fälle Schwankungen ausgleichen, denn je größer der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung ist, desto größer können die Schwankungen des Stroms ausfallen, der ins Netz eingespeist wird.  

Förderung des Ausbaus von Ökostrom

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung festlegen. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt die Förderung erneuerbarer Energien über das Ökostromgesetz. Weiters gibt es Förderungen auf Bundesebene über den Klima- und Energiefonds sowie diverse Landesförderungen.

Die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien zahlen alle Stromverbraucher, also auch die Privathaushalte, über die Erneuerbaren-Förderkosten.