Hier finden Sie sämtliche veröffentlichten Entscheidungen des Vorstands über die Genehmigung der langfristigen und integrierten Planung des Verteilergebietsmanagers (mit Projekten für die Verteilerleitungsanlagen iSd Anlage 1 des GWG 2011) gemäß §§ 22 und 145 Abs. 1 GWG 2011.
Der Verteilergebietsmanager hat gemäß § 22 Abs. 2 GWG 2011 die Aufgabe, mindestens alle zwei Jahre eine langfristige und integrierte Planung (LFiP) mit Projekten für die Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und der Ziele gemäß Abs. 1 zu erstellen.
Bei der Erstellung der langfristigen und integrierten Planung sind insbesondere die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, sowie die Kohärenz mit dem integrierten Netzentwicklungsplan gemäß § 94 EAG, dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan (TYNDP), dem koordinierten Netzentwicklungsplan sowie dem Netzentwicklungsplan gemäß § 37 ElWOG 2011 zu berücksichtigen.
Gemäß § 22 Abs. 6 GWG 2011 ist eine Genehmigung durch die Regulierungsbehörde zu erteilen, wenn die in der LFiP dargestellten Projekte geeignet erscheinen, die Ziele gemäß Abs. 1 zu unterstützen und nicht zu gefährden und die Kohärenz mit den genannten Planungen gegeben ist.
Abänderungsantrag zur Langfristigen und integrierten Planung 2022 (0,4 MB)
Die Begutachtungsfrist ist am 21. Oktober 2024 abgelaufen. Die eingelangte Stellungnahme ist nachfolgend veröffentlicht: