Hier finden Sie sämtliche veröffentlichten Entscheidungen der Energie-Control-Kommission über die Genehmigung von Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1889/2003 sowie der Richtlinie 2003/54/EG für die Nabucco-Gaspipeline als neue Infrastruktur gemäß Art. 7 der Verordnung.
Die Zuständigkeit für Ausnahmegenehmigungen für neue Verbindungsleitungen wurde in Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel neu gefasst (nunmehr Art. 63 Verordnung (EU) 2019/943) und ging dabei gemäß § 7 E ControlG auf den Vorstand über.