Die Energie-Control-Kommission war nach § 16 Abs. 2 E-RBG, BGBl. I Nr. 121/2000, für Berufungen gegen Entscheidungen der Energie-Control GmbH zuständig. Veröffentlicht wurde eine unter der GZ K MIS 01/04 gefasste Berufungsentscheidung in einem Verfahren zu die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 10 E-RBG in Bezug auf die Einhaltung der Pflichten der Marktteilnehmer am Elektrizitätsmarkt.