Die Energie-Control-Kommission genehmigte unter der GZ K GNB G 01/11 der Tauerngasleitung GmbH die Ausübung der Tätigkeit eines Fernleitungsunternehmens gemäß § 13 GWG, BGBl. I Nr. 121/2000. Die entsprechende Entscheidung ist hier veröffentlicht.
Diese Zuständigkeit wurde in § 42 GWG 2011 neu gefasst und ging dabei gemäß § 7 EControlG auf den Vorstand über.