Hier finden Sie einige Beispiele, die exemplarisch den Ablauf und mögliche erzielte Lösungen aufzeigen sollen.
Zurück Neukundenrabatte - Achtung auf die Detailangaben auf den Preisblättern
Frau D. schloss zu Beginn des Jahres 2017 einen Gasliefervertrag bei einem neuen Lieferanten ab. Als voraussichtlichen Jahresverbrauch gab sie im Vertragsformular 37.818 kWh an. Gemäß Preisblatt des Unternehmens ergab sich auf dieser Verbrauchsbasis ein Neukundenrabatt von rund € 1.200 im ersten Vertragsjahr. Dieser Rabatt wurde Frau D. in den Vertragsunterlagen auch bestätigt. Nach ca. einem Jahr Vertragslaufzeit erhielt Frau D. im März 2018 die Endabrechnung. Sie musste bei deren Durchsicht feststellen, dass für den tatsächlich im Vertragsjahr angefallenen Jahresverbrauch von rund 42.719 kWh die Wechselprämie nur auf Basis des bei Vertragsabschluss angenommenen Verbrauchs von 37.817 kWh berechnet und berücksichtigt wurde.
Im Zuge des Streitschlichtungsverfahrens wies die Schlichtungsstelle das Unternehmen auf den Passus im zum Vertragsabschluss gültigen Preisblatt hin, wonach der Rabatt aufgrund des Anmeldeverbrauches errechnet wird, jedoch bei Differenzen zum tatsächlichen Verbrauch entsprechend abweichen kann. Auf Basis dieser Definition war aus Sicht der Schlichtungsstelle davon auszugehen, dass der Bonus bei einer Abweichung des tatsächlichen Verbrauches vom Anmeldeverbrauch sowohl nach oben als auch nach unten anzupassen ist. Eine Auslegung nur zugunsten des Unternehmens (sprich: Anpassung nur nach unten) wäre nach den konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig.
Das Unternehmen folgte der im Verfahren abgegebenen Streitschlichtungsempfehlung, den Rabatt auf Basis des tatsächlichen Verbrauches zu ermitteln, und Frau D. konnte sich schlussendlich über eine Wechselprämie in Höhe von rund € 1.360 freuen.
Tipp: | Wenn Sie sich für ein Produkt mit einem hohen Einmalrabatt im ersten Vertragsjahr entscheiden, lesen Sie die Bedingungen für die Gewährung des Rabattes auf den Preisblättern bitte genau durch und überprüfen Sie gegebenenfalls die Rabatthöhe nach Vorliegen der entsprechenden Abrechnungen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich das Preisblatt, auf dessen Basis der Vertrag abgeschlossen wird, zu speichern, damit dieses bei der Rechnungsprüfung sofort zur Hand ist. Wenn Sie sich für ein Produkt mit einem hohen Einmalrabatt im ersten Vertragsjahr entscheiden, lesen Sie die Bedingungen für die Gewährung des Rabattes auf den Preisblättern bitte genau durch und überprüfen Sie gegebenenfalls die Rabatthöhe nach Vorliegen der entsprechenden Abrechnungen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich das Preisblatt, auf dessen Basis der Vertrag abgeschlossen wird, zu speichern, damit dieses bei der Rechnungsprüfung sofort zur Hand ist. |