Konsumenten-Newsletter

 

Zurück Wenn das Budget jetzt knapper ist: was Haushalte wissen sollten!

Wenn das Budget jetzt knapper ist: was Haushalte wissen sollten!

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind in vielen Haushalten deutlich spürbar. Nach wie vor sind viele Menschen entweder von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen. Was Haushalte tun können, wenn das Budget jetzt knapper ist, lesen Sie hier.

Unterstützung von Strom- und Gaskunden in der Corona-Krise 

Aufgrund eines Beschlusses des Nationalrates vom 20. März wurde eine Branchenvereinbarung abgeschlossen, wonach Abschaltungen infolge von Zahlungsverzug während der Corona-Krise nicht durchgeführt werden sollten.  Betroffenen Haushaltskundinnen bzw. -kunden und Kleinunternehmen wurde in dieser Zeit mit Ratenplänen bzw. Stundungen entgegengekommen und offene Forderungen in diesem Zeitraum nicht betrieben. Auch eine Reduktion von Teilbeträgen im Falle von Kleinunternehmen, die ihrer Geschäftstätigkeit nicht nachgehen konnten und somit deutlich weniger Verbrauch als in normalen Zeiten aufwiesen, war möglich. Aus heutiger Sicht läuft die Geltung der Branchenvereinbarung mit Ende Juni aus, wenn nicht noch eine Verlängerung beschlossen wird. 

Haushaltskundinnen bzw. -kunden, die sich bei Zahlungsproblemen derzeit an uns wenden, raten wir, sich möglichst schnell bei ihren Strom- oder Gasanbietern zu melden, damit eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. Es ist wichtig, dass langfristige Zahlungspläne vereinbart werden, damit die Belieferung mit Strom und Gas auch weiterhin gewährleistet ist. 

Informationen zur aktuellen Situation betreffend COVID-19 finden Sie auch hier auf unserer Homepage.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns! Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

Befreiung von den Ökostromförderkosten für einkommensschwache Haushalte

Einkommensschwache Haushalte in Österreich haben die Möglichkeit, sich von den Ökostromförderkosten befreien zu lassen. Mit Ende des Jahres 2019 haben dies 130.091 Haushalte getan. Damit ist die Anzahl jener Haushalte, die von der Befreiung Gebrauch machen, im Vergleich zum Vorjahr etwas zurück gegangen. Mit Ende 2018 waren es 130.933 Befreite. Hier ist noch viel Luft nach oben, nutzen doch nicht einmal die Hälfte aller Haushalte, die sich befreien lassen könnten, diese Möglichkeit. In Summe sprechen wir hier nämlich von rund 300.000 Haushalten, die dies tun könnten. Mit der Befreiung soll Energie für jene Haushalte, die ohnehin mit dem Budget zu kämpfen haben, leistbarer sein. Klar ist auch, dass sich bei den Zahlen der Ökostrombefreiten immer wieder etwas ändern kann. Wenn jemand nicht mehr anspruchsberechtigt ist, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, können die Zahlen natürlich auch zurück gehen. Umso wichtiger ist es, jene Konsumentinnen und Konsumenten, die noch nicht darüber Bescheid wissen, auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Einfach bei der GIS beantragen
Haushalte, die Anspruch auf eine Befreiung bzw. einen Zuschuss von der GIS erhalten, können eine Befreiung von den Ökostromkosten beantragen. Die Antragsstellung ist also denkbar einfach. Diese Haushalte zahlen dann keine Kosten zur Unterstützung von Ökostrom, während ein österreichischer Durchschnittshaushalt derzeit rund 90 Euro brutto für Ökostromkosten bezahlt. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden spart sich ein Haushalt mit Ökostromkostendeckelung so sehr einfach 90 Euro im Jahr. Bei einer generell niedrigeren Stromrechnung sinkt natürlich auch dieser Betrag entsprechend.

Einkommensschwache Haushalte könnten ihre Stromrechnung also sehr einfach senken, wenn sie die Ökostromkostenbefreiung beantragen würden. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass jene Person im Haushalt, die von der GIS-Gebühr befreit ist, auch bei Strom der Vertragspartner ist. Man kann sich aber natürlich auch zuerst nur von den Ökostromkosten befreien lassen.

Informationen zum Thema gibt es hier auf unserer Homepage.

Alles was Sie über die Befreiung von den Ökostromkosten wissen müssen, finden Sie auch in unserem kurzen Video:

Hinweis: mit dem Abspielen des Videos werden Daten an YouTube (Google LLC) übertragen. Lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzhinweise.