Nein. Von vielen Anforderungen sind sie ausgenommen (vgl. TOR Erzeuger Typ A). Einige Anforderungen bleiben aber bestehen, vor allem muss eine selbsttätig wirkenden Freischaltstelle als Entkupplungseinrichtung vorhanden sein.
Es ist darauf zu achten, dass der Verkäufer einen entsprechenden Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle vorlegt. Die Anforderungen der TOR, insb. TOR Erzeuger Typ A, müssen erfüllt werden.