Identifikationskennung für Ladestellenbetreiber (Charge Point Operator, CPO)
Ladestellenbetreiber im Sinne des oben genannten Gesetzes sind Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Dabei definiert sich die öffentliche Zugänglichkeit insbesondere dadurch, dass an solchen Ladepunkten auch ohne sogenanntes Dauerschuldverhältnis, also ohne Ladekarte oder Ladevertrag per einmaliger Direktzahlung (Ad-hoc Laden) das Laden möglich sein muss. Als Zahlungsmethoden sind dabei neben Barzahlung oder Debit- oder Kreditkartenzahlung auch Methoden über Registrierung auf einer Website oder eine App zulässig, solange diese in kein fortlaufendes Vertragsverhältnis münden.
Die Kennung für Ladestellenbetreiber ist auch in Österreich die international übliche EVSE-Betreiber-ID (EVSE-Operator-ID).
Die EVSE-Operator-ID besteht aus drei alphanumerischen Zeichen, die innerhalb der EVSE-ID, mit der jeder Ladepunkt (Stecker) eindeutig identifiziert ist, nach der stets zweistelligen Länderkennung die Stellen drei bis fünf (Abstandszeichen * nicht mitgezählt).