Back Systematik für die fünfte Regulierungsperiode der Fernleitungsnetzbetreiber

Systematik für die fünfte Regulierungsperiode der Fernleitungsnetzbetreiber 

Hintergrund

Die 2007 erstmalig durchgeführte und 2013 grundlegend veränderte Regulierung der Entgelte für Fernleitungsnetzbetreiber befindet sich derzeit am Ende seiner vierten Periode. Die nächstfolgende, fünfte Regulierungsperiode, beginnt mit 1. Jänner 2025 und endet zum ersten Mal bereits nach 3 Jahren mit 31. Dezember 2027. Grundlage dieser Periode ist, ebenfalls erstmalig, eine Methode, die nicht von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereicht, sondern im Hinblick auf die aktuellen Rahmenbedingungen von der Regulierungsbehörde entwickelt wurde.

Ziel der Regulierung ist es im Allgemeinen, Betreibern von Netzinfrastrukturen – die volkswirtschaftlich gesehen natürliche Monopole darstellen – gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse aufzuerlegen. Die Methode mit ihren Regulierungsparametern legt dabei jeweils die Rahmenbedingungen der gültigen Regulierungsperiode fest. Im Einklang mit den aktuell gültigen Gesetzen verfolgt sie im Speziellen beispielsweise auch die Ziele, den Unternehmen Planungssicherheit zu geben und die Stabilität des Regulierungssystems zu gewährleisten.

Grundsätzliches zur neuen Methode

Da die genehmigte Methode der vierten Regulierungsperiode mit 31. Dezember 2024 ausläuft, ist entsprechend den Vorgaben des GWG 2011 die Genehmigung einer neuen Methode gemäß § 82 GWG 2011 erforderlich. Diese soll nun für drei Jahre vom 1. Jänner 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Die Dauer der Regulierungsperiode wurde gegenüber der letzten Periode um ein Jahr verkürzt, um den zu erwartenden und rascher eintretenden Veränderungen und Rahmenbedingungen in den europäischen Energiemärkten besser Rechnung zu tragen.

Grundsätzlich besteht bei der Entgeltermittlung das Ziel, über einen Zeitraum von drei Jahren möglichst stabile Kosten und darauf aufbauende Entgelte zu erzielen. Allerdings wurde in der laufenden Regulierungsperiode festgestellt, dass der Gasmarkt bedeutend volatiler geworden ist. Deswegen werden einzelne Elemente der Methode jährlich aktualisiert, um signifikante Entgeltsprünge in der Zukunft in Zusammenhang mit Aufrollungen (z.B. geänderte Absatzmengen) so gut wie möglich zu vermeiden.

Gegenüber früheren Methoden erfolgt nun eine Übertragung des Risikos weg von den Netzbetreibern auf die Nutzer des Gasnetzes. Dafür sind auch Aufrollungen aus der Vergangenheit erforderlich. Weiters wurde die Abgeltung von Kapitalkosten auf das gleiche System wie bei anderen Strom- und Gasnetzbetreibern umgestellt. Damit sind nun die Gas-Fernleitungsnetzbetreiber mit allen anderen Strom- und Gasnetzbetreibern im Bereich der Regulierung grundsätzlich gleichgestellt.