Anlagenbevollmächtigter (ANBVM) in der Stromnachweisdatenbank
In dieser Funktion übernehmen Sie die Anmeldung der Anlagen, deren Energie Sie abnehmen und für die Ihnen per Vollmacht von Ihrem Kunden die Administration der Nachweise erteilt wurde.
Im Grunde genommen übt der ANBVM die Rechte des Anlagenbetreibers aus, deshalb werden die HKNs automatisch auf sein Konto transferiert und nicht zum Anlagenbetreiber.
Dazu muß zunächst ein Konto mit dem Benutzerprofil "Anlagenbevollmächtigter" in der Stromnachweisdatenbank eröffnet werden, dies können Sie per Onlinergistrierung vornehmen:
Hier kommen Sie zur Onlineregistrierung
Sie erhalten dann einen Zugang mit Benutzerkennung, Passwort und PIN.
Anmeldung der Anlagen und Stammdatenlieferung durch ANBVM:
Alle Anmelde-Informationen für den ANBVM haben wir in nachfolgendem Dokument zusammengefasst:
Anlagenregistrierung durch Anlagenbevollmächtigten (0,3 MB)
- Dokumente, Aufbau Stammdatenfile, Zeitpunkt Datenmeldung
Falls eine Vollmacht nicht im Abnahmevertrag Ihres Unternehmens inkludiert ist, können Sie auch diese VM-Vorlage verwenden:
Vollmacht für Anlagenbevollmächtigten (0,1 MB)
- Überlassung der HKN für die Dauer des Vertrages, Anforderung Registrierungsdokumente
Das Formular Anlagenregistrierung können Sie hier herunterladen:
Anmeldung von Anlagen durch Anlagenbevollmächtigten (0,1 MB)
- Registrierungsdokument, ergänzende Angaben zur Anlage
Informationen zur Datenlieferung durch ANBVM:
Zum Einspielen der Daten ist die Erstellung eines Stammdatenfiles im csv-Format erforderlich, die Informationen dazu finden Sie im Handbuch. Bitte beachten Sie, dass die Daten als csv-file mit einer Spaltenbefüllung / Zuordnung ausschließlich entsprechend den Angaben im Handbuch für Datenlieferung vorzunehmen ist,
da die Daten sonst nicht in die Datenbank eingelesen werden können. Falsche Spaltenbefüllungen und fehlende Pflichtfelder führen zum Abbruch.
Datenlieferung durch ANBVM (0,1 MB)
- Erstellung eines Stammdatenfiles
Hier finden Sie 2 Beispiele für die Befüllung des Stammdatenfiles:
Mit Beendigung des Abnahmevertrags einer Anlage, ist die Anlage auch wieder vom Anlagenbevollmächtigten zeitnah abzumelden!
Aktuelle INFO:
Aufgrund vermehrter Anfragen hinsichtlich fehlender Netzzugangsverträge bei der Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank gemäß § 81 Abs. 2 EAG finden Sie folgend die diesbezügliche Klarstellung seitens der E-Control.
Informationsschreiben NZV für ANBVM hinsichtlich Registrierung in der Datenbank (0,2 MB)
- Umgang mit fehlenden Netzzugangsverträgen für ANBVM, Lieferanten
Transaktionen auf dem Anlagenbevollmächtigtenkonto
Die Herkunftsnachweise der zugeordneten Anlagen werden monatlich automatisch auf das ANBVM-Konto zugewiesen, wo sie gesammelt werden. Zur weiteren Verwendung (Labeling oder Handel) müssen die HKN von diesem Konto weitertransferiert werden. Die Schritte hierfür entnehmen Sie dieser Anleitung:
Transfers vom ANBVM-Konto (0,7 MB)
- Anleitung
Zusatzangaben zu PV-Anlagen
Für bereits angemeldete PV-Anlagen kann man nachträglich die genauen Angaben zu Inbetriebnahmedatum und Förderung per csv-Datei übermitteln.
Für alle anderen Technologien übermitteln Sie diese Zusatzangaben über die Maske "Stammdatenerfassung".