Fragen & Antworten zur Herkunftsnachweisdatenbank

1. Wer kann auf die Herkunftsnachweisdatenbank zugreifen?

Zugriff auf die Herkunftsnachweisdatenbank haben folgende Marktteilnehmer:

  • Anlagenbetreiber
  • Netzbetreiber
  • OeMAG
  • Stromlieferanten und HKN-Händler
  • Anlagenbevollmächtigte
  • Akkreditierungsstellen

Jeder Marktteilnehmer hat jedoch nur Zugriff auf "seine" Daten. Das heisst z.B., dass der
Anlagenbetreiber nur auf die Daten seiner Anlage, der Netzbetreiber nur auf die Daten der
Anlagen in seinem Netzgebiet einsehen kann etc.

2. Welche Anlagen werden in der Herkunftsnachweisdatenbank erfasst?

Laut EAG § 81 Abs. 2, sind ans öffentliche Netz angeschlossene Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen  vom Anlagenbetreiber, einem Anlagenbevollmächtigten oder durch einen vom Anlagenbetreiber beauftragten Dritten in der Datenbank zu registrieren.

Zusätzlich werden alle geförderten Erneuerbaren-Stromanlagen von der OeMAG registriert.

Gem. ELWOG § 72. Abs 2 sind ebenfalls Einspeiser von Strom aus fossilen Energiequellen zu registrieren.

3. Wie erfolgt die automatische Zuteilung von Herkunftsnachweisen für Strom aus geförderten Erneuerbaren-Strom-Anlagen in Österreich?

Jeden Monat werden von den Ökobilanzgruppenverantwortlichen (OeMAG) die Daten
für die einzelnen Ökostrom-Anlagen an die Datenbank übermittelt. Nach der Generierung der
Herkunftsnachweise werden diese automatisch auf die Konten der Stromlieferanten in jener
Menge weitergeleitet, in der diesen Stromlieferanten Strom aus geförderten Erneuerbaren Strom-Anlagen vom Öko-BGV per Fahrplan zugewiesen wurde.

Für diese Zuteilung sind nur die Daten der OeMAG notwendig. Weder Anlagenbetreiber noch Netzbetreiber sind aktiv an dieser Zuweisung beteiligt.

4. Wie erfolgt die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus nicht geförderten Strom-Anlagen in Österreich?

Nachdem der Netzbetreiber im Folgemonat der Stromerzeugung, die Einspeisewerte der
Erzeugungsanlage an die HKN-Datenbank übermittelt hat, werden die Herkunftsnachweise für
das betroffenen Monat generiert und auf das HKN-Konto des Anlagenbetreibers
tranferiert. Nun kann der Anlagenbetreiber frei über die HKN verfügen und diese z.B. auf die
Konten von Stromlieferanten oder HKN-Händler weitertransferieren.

5. Kann jeder Stromlieferant die ihm zugewiesenen Herkunftsnachweise weiterverkaufen bzw. handeln?

Alle Herkunftsnachweise, welche sich auf einem Konto befinden können solange weiterverkauft
bzw. gehandelt werden, solange sie nicht für das Labeling eingesetzt werden. Nach dem
Einsetzen für das Labeling wird ein Labeling-Report erstellt und die dafür verwendeten
Herkunftsnachweise werden in der Datenbank entwertet.

6. Was kostet das Benutzen der Herkunftsnachweisdatenbank?

Die Benutzung der Herkunftsnachweisdatenbank ist kostenlos. Für internationale Transfers über den AIB-HUB fallen jedoch Gebühren an.

7. Was ist ein Herkunftsnachweis?

In Artikel 19 der RL 2018/2001/EU wird das System von elektronischen Herkunftsnachweisen als Dokumentationsmöglichkeit für die Stromkennzeichnung eingeführt. Dieses wird mit der novellierten Fassung der RL auf Nachweise aus Gas, einschließlich Wasserstoff, erweitert. Ein Herkunftsnachweis ist dabei ein Informationsinstrument über die Erzeugungsart einer in das öffentliche Netz eingespeisten bestimmten Menge Energie. Herkunftsnachweise werden zur Stromkennzeichnung eingesetzt. In Österreich gilt gemäß ElWOG § 78 Abs. 1 und Abs. 2 die verpflichtende Stromkennzeichnung. Das bedeutet, dass Stromlieferanten für die gesamte Abgeabenmenge Herkunftsnachweise zum Zwecke der Belegung einsetzen müssen.

8. Welche Transaktionen können innerhalb der Datenbank durchgeführt werden?

Die Datenbank bildet den gesamten Herkunftsnachweisprozess ab:

  • Die Erstellung (Generierung) von Herkunftsnachsweisen von einem Netzbetreiber für einen Anlagenbetreiber.
  • Die automatische Weiterleitung von Herkunftsnachweisen für geförderte Anlagen auf die Konten der Stromlieferanten.
  • Die Möglichkeit für Anlagenbetreiber von nicht geförderten Anlagen ihre Herkunftsnachweise auf Konten von HKN-Händlern und Stromlieferanten zu transferieren.
  • Die Möglichkeit für HKN-Händler und Stromlieferanten die Herkunftsnachweise zu anderen
    HKN-Händlern bzw. Stromlieferanten zu transferieren und
  • Die Möglichkeit für Stromlieferanten die Herkunftsnachweise für ihr Labeling einzusetzen.
  • Die Möglichkeit internationale Transfers über den AIB-HUB zu tätigen.

9. Wie komme ich zu einem Konto in der Herkunftsnachweisdatenbank?

Berechtigte Marktteilnehmer können sich online unter 

 

 

registrieren. 
Nach Überprüfung der Berechtigung wird ein Benutzerkennwort und ein Passwort übermittelt.
 

10. Existieren Herkunftsnachweise auf Papier? 


Nein! Herkunftnachweise für eine Anlage für einen bestimmten Zeitraum dürfen nur elektronisch ausgestellt und nur einmalig eingesetzt werden. Wurden die Herkunftsnachweise z.B. für das Labeling verwendet, werden diese automatisch gelöscht und sind nicht wieder verwendbar.

11. Gibt es Herkunftsnachweise auch für Gas? 


Mit dem Jahr 2023 wird auch die Gaskennzeichnung für den Zeitraum 2022 in Österreich verpflichtend. Laut GWG § 129 Abs. 2 sind ans öffentliche Netz angeschlossene Anlagen zur Produktion und Erzeugung von Gas vom Anlagenbetreiber, einem Anlagenbevollmächtigten oder durch einen vom Anlagenbetreiber beauftragten Dritten in der Datenbank zu registrieren.