Was ist ein Herkunftsnachweis?

In Artikel 19 der Richtlinie 2018/2001/EU wird das System von elektronischen Herkunftsnachweisen als Dokumentationsmöglichkeit für die Stromkennzeichnung definiert. Dieses wird mit der novellierten Fassung der Richtlinie um Nachweise für Gas, einschließlich Wasserstoff, erweitert. Ein Herkunftsnachweis ist dabei ein Informationsinstrument über die Erzeugungsart einer in das öffentliche Netz eingespeisten bestimmten Menge Energie. Herkunftsnachweise werden zur Stromkennzeichnung eingesetzt. In Österreich gilt gemäß ElWOG § 78 Abs. 1 und Abs. 2 die verpflichtende Stromkennzeichnung. Das bedeutet, dass Stromlieferanten für die gesamte Abgeabenmenge Herkunftsnachweise zum Zwecke der Belegung einsetzen müssen.
Mit dem Jahr 2023 wird auch die Gaskennzeichnung für den Zeitraum 2022 in Österreich verpflichtend. Laut GWG § 129 Abs. 2 sind ans öffentliche Netz angeschlossene Anlagen zur Produktion und Erzeugung von Gas vom Anlagenbetreiber, einem Anlagenbevollmächtigten oder durch einen vom Anlagenbetreiber beauftragten Dritten in der Datenbank zu registrieren.

Ein Herkunftsnachweis muss gemäß EAG § 82 Abs. 2 zumindest die folgenden Informationen beinhalten:

   • Anlagenbetreiber und Anlagenbezeichnung
   • Standort der Anlage
   • die Art und Engpassleistung der Anlage
   • die Zählpunktnummer
   • Bezeichnung des Netzbetreibers, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist
   • die Menge der erzeugten Energie
   • die eingesetzten Energieträger
   • Art und Umfang von Investitionsbeihilfen
   • Art und Umfang etwaiger weiterer Förderungen
   • Datum der Inbetriebnahme der Anlage
   • Datum der Ausserbetriebnahme der Anlage 


Mit der Verwendung des Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung schließt sich der Kreis zum Kunden, der seinen Lieferanten neben ökonomischen nun auch nach ökologischen Kriterien auswählen kann.

Die Vorteile der Herkunftsnachweisdatenbank

In der Herkunftsnachweisdatenbank kann für jede erzeugte und ins Netz eingespeiste kWh aus erneuerbarerer Energie nur ein einziger Herkunftsnachweis ausgestellt werden. Durch die Abbildung der Prozesskette vom Produzenten zum Konsumenten ist der missbräuchliche Einsatz von Herkunftsnachweisen ausgeschlossen.
Die RL 2018/2001/EU sieht die gegenseitige Anerkennung von Herkunftsnachweisen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vor. Dies ist vor allem für den internationalen Handel von großer Bedeutung. Die zentrale Herkunftsnachweisdatenbank ist über den AIB-HUB mit den Systemen der anderen Länder verbunden.  Das bedeutet, dass für Strom bereits ein europaweit standardisiertes und voll funktionsfähiges Handelssystem unter der Einbeziehung von Herkunftsnachweisen möglich ist. Für den internationalen Transfer von Herkunftsnachweisen für Gas befindet sich das System derzeit noch im Aufbau.

 

Details siehe auch unter Prozesse