Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, als neutraler Ansprechpartner bei Streitigkeiten zwischen Strom- und Gasunternehmen und ihren Kunden zur Verfügung zu stehen. Strom- und Gaskunden sollen Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber und/oder Energielieferanten auf kurzem Wege ohne Anrufung der Gerichte lösen können.
Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, möchten wir Sie auf die Voraussetzungen hinweisen, unter denen wir ein Verfahren einleiten können.
Für Fragen (z.B. An- bzw. Abmeldung für Strom oder Gas, Anbieterwechsel, Rechnung, etc.) ist unsere Beratung sehr gerne für Sie da:
0800 21 20 20
Diese erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Die Schlichtungsstelle steht ausschließlich für Streitigkeiten zur Verfügung.
Nicht zuständig ist unsere Schlichtungsstelle unter anderem bei
Unsere Schlichtungsstelle ist z.B. zuständig bei
Wir benötigen einen schriftlichen Nachweis über einen gescheiterten Einigungsversuch mit dem Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen, den Sie unternommen haben. Das kann zum Beispiel ein E-Mail-Verkehr sein. Der Einigungsversuch darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Bei Rechnungen ist die Fälligkeit des in Rechnung gestellten Betrages bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens aufgeschoben. Bitte beachten Sie jedoch, dass unabhängig davon ein Betrag, dessen Höhe durchschnittlich den letzten drei Rechnungen entspricht, auch sofort eingefordert werden darf.
Geben Sie dem Unternehmen daher sofort nach Antragstellung Bescheid und bitten Sie um einen Mahnstopp.
Wir übermitteln Ihren Schlichtungsantrag mit allen Unterlagen an den Beschwerdegegner. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann die Schlichtungsstelle einen Lösungsvorschlag erstellen. Dieser wird nur bindend, wenn beide Verfahrensparteien einverstanden sind. Anderenfalls endet das Verfahren ohne Einigung.
Aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt erreichen uns sehr viele Anfragen. Daher bitten wir um Verständnis für eine Wartezeit von
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie bei unseren FAQs.
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Schlichtungsformulars haben, rufen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne.