Marktteilnehmer, welche Transaktionen abschließen, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 REMIT an ACER zu melden sind, müssen sich gemäß Artikel 9 REMIT bei der nationalen Regulierungsbehörde in dem Mitgliedsstaat, in dem sie ihren Sitz haben oder ansässig sind, registrieren. Falls Marktteilnehmer nicht in der EU ansässig sind oder ihren Sitz haben, müssen sie sich in jenem Mitgliedsstaat, in dem sie hauptsächlich tätig sind, registrieren. Ein Marktteilnehmer darf sich nur bei einer nationalen Regulierungsbehörde registrieren.
Bereits seit 2015 müssen sich Marktteilnehmer die auf organisierten Marktplätzen (OMP) handeln, registrieren, alle anderen Marktteilnehmer seit spätestens 2016. Zu diesem Zweck hat die E-Control im Jahr 2014 das nationale Registrierungssystem (NRS) implementiert, welches im E-Control Webportal zur Verfügung stand. Im Juli 2019 wurde dieses System stillgelegt und die Verwaltung der REMIT-Registrierung vollständig auf das europäische CEREMP-System umgestellt (Centralized European Register for Energy Market Participants). Damit wurde nicht nur IT-Erneuerungsanforderungen Rechnung getragen, sondern gleichzeitig eine Steigerung der Effizienz erreicht.
Trotz der Systemumstellung bleibt das REMIT-Team der E-Control für die Prüfung und Freigabe aller Registrierungsdaten zuständig. Detaillierte Informationen zur Registrierungspflicht und dem Registrierungsprozess finden Sie im REMIT-Infoblatt und im Registrierungshandbuch der E-Control (siehe beigefügte Dokumente).
REMIT-Infoblatt: Datenübermittlung und Registrierung (0,2 MB)
Handbuch zur Registrierung von Marktteilnehmern gemäß Artikel 9 REMIT (0,9 MB) (1,0 MB)