Gemäß Artikel 3 (4) lit. b) der REMIT gilt das Verbot von Insider-Handel gemäß Artikel 3 der REMIT nicht, wenn Transaktionen von Stromerzeugern und Erdgasproduzenten oder Betreibern von Flüssigeinfuhranlagen, ausschließlich der Deckung direkter Verluste infolge unvorhergesehener Ausfälle dienen, wenn die Marktteilnehmer andernfalls nicht in der Lage wären, die geltenden Vertragsverpflichtungen zu erfüllen, oder wenn dies im Einvernehmen mit dem/den betroffenen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber(n) erfolgt, um den sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. In einem solchen Fall sind die einschlägigen Informationen über die Transaktionen der ACER und der nationalen Regulierungsbehörde zu übermitteln. Diese Meldepflicht gilt unbeschadet der in Artikel 4 Absatz 1 der REMIT enthaltenen Pflichten.
Um Marktteilnehmern die Meldung zu erleichtern, hat E-Control mit ACER vereinbart, dass bei der ACER eingebrachte Meldungen auch an die E-Control übermittelt werden. Eine Doppelmeldung ist daher nicht erforderlich. Die Meldung an ACER ist über die ACER Meldeplattform möglich.
Sollte die oben angeführte Meldeplattform nicht verfügbar sein, so melden Sie bitte mit nachfolgendem Formular an remit@e-control.at
Marktteilnehmern können nach Artikel 4 Absatz 2 der REMIT, die Bekanntgabe von Insider-Information ausnahmsweise aufschieben, wenn
Marktteilnehmer müssen diese Information zusammen mit der Begründung für den Aufschub der Bekanntgabe unverzüglich an ACER und die E-Control melden. Um Marktteilnehmern die Meldung zu erleichtern, hat E-Control mit ACER vereinbart, dass bei der ACER eingebrachte Meldungen auch an die E-Control übermittelt werden. Eine Doppelmeldung ist daher nicht erforderlich. Die Meldung an ACER ist über die ACER Meldeplattform möglich.
Sollte die oben angeführte Meldeplattform nicht verfügbar sein, so melden Sie bitte mit nachfolgendem Formular an remit@e-control.at
Personen, die beruflich Transaktionen mit Energiegroßhandelsprodukten arrangieren, haben die E-Control unverzüglich zu informieren, wenn ein begründeter Verdacht eines Insiderhandels gemäß Artikel 3 der REMIT oder einer Marktmanipulation gemäß Artikel 5 der REMIT besteht. Senden Sie diese Information mittels den nachfolgend bereitgestellten Formblatt per E-Mail an die Energie-Control Austria: remit@e-control.at