Zurück Strom- und Gaskennzeichnung 2023: noch mehr Transparenz für Endkund:innen
Der Anteil von erneuerbaren Energieträgern in der Stromkennzeichnung stieg im Vergleich zum Vorjahr von 82,93 % auf 84,73%. Der Anteil der fossilen Energieträger liegt bei 15,22 % und die sonstigen Primärenergieträger, die ebenfalls zu den Fossilen gezählt werden, bei 0,05 %. Die erneuerbaren Energieträger teilen sich auf in 61,65 % Wasserkraft und 12,15 % Windenergie. Sonnenenergie, Biomasse und andere Erneuerbare machen gerundet gemeinsam 10,93 % aus. In der aktuellen Periode wurden keine Herkunftsnachweise aus Nuklearenergie eingesetzt.
Der Großteil der eingesetzten Herkunftsnachweise, nämlich 68%, stammt aus Österreich. Bei den Importen liegt wie in der Vergangenheit hingegen Norwegen mit einem Anteil von knapp 11 % an der gesamten Kennzeichnung an der Spitze.
Häufig kritisiert wurde in der Vergangenheit die Möglichkeit, Herkunftsnachweise getrennt vom Strom zu beschaffen. So kann beispielsweise Strom, der an einer Strombörse gekauft wird und dessen physikalische Herkunft entsprechend unklar ist, mittels Herkunftsnachweis ein Mascherl bekommen. Seit diesem Jahr müssen Lieferanten in der Stromkennzeichnung angeben, welchen Anteil von Herkunftsnachweisen sie gemeinsam mit dem Strom erworben haben. Somit bleibt der getrennte Handel zwar möglich, muss jedoch den Kund:innen zur Kenntnis gebracht werden. Dadurch wird zusätzliche Transparenz geschaffen und die Kund:innen können noch besser nachvollziehen, wohin ihr Geld fließt. In Summe wurden in der Kennzeichnungsperiode 2023 rund 46 % der Herkunftsnachweise gemeinsam mit dem Strom beschafft.
Bereits zum zweiten Mal galt auch für Lieferanten, die Endkund:innen in Österreich mit Gas beliefern, eine Kennzeichnungspflicht. Für 2023 konnten etwa 0,1% der gelieferten Mengen mit Herkunftsnachweisen aus Biomethan gekennzeichnet werden. 99,9% waren Erdgas unbekannter Herkunft. Das ist das gleiche Ergebnis wie im Jahr zuvor. Können keine Herkunftsnachweise eingesetzt werden, um den Ursprung eindeutig zu belegen, zählt die Lieferung als sogenanntes Erdgas unbekannter Herkunft. Zwar wurden 2023 die ersten Herkunftsnachweise für Erdgas aus Österreich ausgestellt, diese wurden aber nicht zur Kennzeichnung eingesetzt. Derzeit sehen wir bei der Gaskennzeichnung leider noch kaum Dynamik am Markt. Wir gehen aber davon aus, dass künftig ein reger Handel mit Herkunftsnachweisen Gas zu erwarten sein wird.
Der aktuelle Strom- und Gaskennzeichnungsbericht ist auf der Homepage der E-Control unter folgendem Link abrufbar: https://www.e-control.at/de/publikationen/oeko-energie-und-energie-effizienz/berichte/stromkennzeichnungsbericht
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