Konsumenten-Newsletter

Zurück EAG-Monitoringbericht: PV-Zubau gibt den Ton an

EAG-Monitoringbericht: PV-Zubau gibt den Ton an

In die Berichtsdarstellung des diesjährige EAG Monitoringberichts, der sich auf das Jahr 2023 bezieht, wurden der laut Ökostromgesetz (ÖSG 2012) geförderte Ökostrom, erneuerbare Anlangen, die mittels EAG gefördert werden, sowie jene Anlagen, die keine Förderung (mehr) erhalten, aufgenommen.

Um die Vorgabe des EAGs, das Ziel von 100% erneuerbarem Strom am Gesamtstromverbrauch entsprechend dokumentieren zu können, bildet der Inlandstromverbrauch die Basis und die (erneuerbare) Bruttostromerzeugung wird als Indikator für die erneuerbare Erzeugung herangezogen. Aufgrund des gesunkenen Inlandstromverbrauchs und der gleichzeitig gestiegenen Bruttostromerzeugung konnten im Jahr 2023 92% des Inlandstromverbrauchs durch erneuerbaren Strom gedeckt werden.

Installierte Leistung gestiegen

Die installierte Leistung von Erneuerbaren konnte bis Ende 2023 verglichen mit 2020 um 5.209 MW gesteigert werden, wobei auch die erzeugten Mengen in diesem Zeitraum um 832 GWh gesteigert werden konnten. Dies spiegelt den steigenden Einfluss von guten oder vergleichsweise schlechten Wasser-, Wind- und Sonnenjahren wider.

Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale für 2024 mittels Bundesbudget finanziert

Nachdem die OeMAG im Jahr 2022 deutliche Mehreinnahmen durch die Zuweisung des geförderten Ökostroms an die Lieferanten generieren konnte, waren diese Mehreinnahmen so hoch, dass Berechnungen von Ende 2022 ergeben hatten, dass auch nach 2022 etwaige Förderkosten des Jahres 2023 bereits abgedeckt waren. Nachdem keine zusätzlichen Einnahmen für das Jahr 2023 notwendig waren, war der Erneuerbaren-Förderbeitrag mit 0 Cent/kWh anzusetzen. Für das Jahr 2024 wurden die notwendigen Mittel für Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbare-Förderpauschale aus dem Bundesbudget finanziert. Hier kommt es also zu keiner direkten Belastung bei den Haushalten.

Hilfe für einkommensschwache Haushalte

Mit dem EAG wurde für einkommensschwache Haushalte eine weitere Unterstützung eingeführt. Neben der bereits bekannten und bestehenden Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte, gibt es nun auch eine zusätzliche Kostendeckelung für Haushalte. Abhängig vom Nettoeinkommen des Haushalts werden die Erneuerbare-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag auf 75 Euro jährlich begrenzt. Sobald es also zu einem Anstieg von Erneuerbare- Förderbeitrag und der Erneuerbaren-Förderpauschale kommt, greift diese Bremse bei einkommensschwachen Haushalten.

Anstieg bei den Energiegemeinschaften

Mit Mitte 2023 waren 364 Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG) in Betrieb. Betrachtet man den Berichtszeitraum 2023, so waren mit 31.12.2023 bereits 867 Erneuerbare-Energiegemeinschaften in Betrieb. Mitte 2024 waren es bereits 1.650 EEGs. Dabei konnte die Anzahl der Mitglieder innerhalb von EEGs von knapp 7.000 Ende 2022 auf beinahe 29.000 Ende 2023 gesteigert werden. Neben des EEGs gab es Mitte 2024 234 BEGs und 2.412 Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs).

Unter den gegebenen Bedingungen können diese Zahlen durchaus als beachtlich bewertet werden, vor allem die anhaltende Dynamik. Mit Inkrafttreten des EAG gab es für Energiegemeinschaften wenig konkrete Erfahrungswerte hinsichtlich einer möglichen Umsetzung. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen haben als Anhaltspunkt gedient, aber konnten andererseits auch wieder nicht direkt auf Energiegemeinschaften umgelegt werden.

Der aktuelle EAG-Monitoringbericht steht auf unserer Website unter https://www.e-control.at/eag-monitoringbericht zur Verfügung.