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Smart Meter: Große Fortschritte bei der Ausrollung 

Mit Ende 2022 waren von den insgesamt rund 6,48 Millionen betroffenen Zählpunkten 4,43 Millionen mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet. Das entspricht einem Ausrollungsgrad von 68,38% Smart Meter gesamt. Das geht aus unserem aktuell veröffentlichten Smart Meter-Monitoringbericht hervor. 3,94 Millionen Smart Meter waren Ende 2022 auch kommunikativ, also ein sehr großer Anteil. Kommunikativ bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Datenübertragung bzw. die Kommunikation zum zentralen System des jeweiligen Netzbetreibers auch tatsächlich hergestellt und die gemessenen Werte auch übermittelt werden. Damit sind sie zum Nutzen der Netzbenutzer:innen bzw. Endkund:innen verwendbar. Betrachten wir den Ausrollungsgrad der kommunikativen Smart Meter, dann liegt dieser bei 60,89. Im Gegensatz zu kommunikativen Smart Metern sind nicht-kommunikative jene Geräte, bei denen nach der Erstinstallation die Kommunikation noch nicht stabil ist oder jene, die noch nicht an das zentrale System des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Wir gehen davon aus, dass wir mittlerweile einen Ausrollungsgrad von deutlich über 75% erreicht haben.

Abb.: Entwicklung der Anteile und der Anzahl der Zählpunkte mit installierten Smart Metern gesamt bzw. Planung (nach gemeldeten Roll-Out-Projekten in Österreich), Stand Ende 2022; Quelle E-Conrol

Abb. 1: Entwicklung der Anteile und der Anzahl der Zählpunkte mit installierten Smart Metern gesamt bzw. Planung (nach gemeldeten Roll-Out-Projekten in Österreich), Stand Ende 2022; Quelle E-Conrol vergrößern

Österreichweit haben im Jahr 2022 die Netzbetreiber erstmals ihre Ausrollungspläne vom Vorjahr eingehalten oder sogar übertroffen. Und entsprechend der Pläne, die uns die Netzbetreiber vorgelegt haben, sollte Ende 2024 ein Ausrollungsgrad mit Smart Metern österreichweit von über 98% erreicht werden.

Smart Meter werden immer beliebter

Die Anzahl der Ersuchen auf Installation eines Smart Meters der Kund:innen – also außerhalb der vom Netzbetreiber bereits begonnenen Ausrollung – hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Seit 2019 ist diese Zahl von 3.040 auf 7.780 gestiegen. Der Wunsch der Kund:innen nach einem Smart Meter ist also deutlich zu erkennen.

Abb. 2.: Anzahl der Ersuchen und Installationen von Smart Metern nach Kundenwunsch; Quelle: E-Control

Abb. 2.: Anzahl der Ersuchen und Installationen von Smart Metern nach Kundenwunsch; Quelle: E-Control vergrößern

Mehr Details für mehr Wissen

Durch die Einsicht in die viertelstündlichen Verbrauchswerte im Webportal des Netzbetreibers mittels Inanspruchnahme der Opt-in Option kann das Verbrauchsverhalten noch detaillierter unter die Lupe genommen werden. Bei etwa 400.000 installierten Smart Metern haben sich Endkund:innen für diese Opt-In Variante gegenüber ihrem Netzbetreiber entschieden. Das bedeutet eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr und entspricht etwa 10,5% aller Smart Meter. Für eine Opt-In Variante gegenüber dem Lieferanten haben sich bisher leider nur rund 170.000 Endkund:innen entschieden. Darunter sind 6.900 Mitglieder einer Energiegemeinschaft.

Der neue Smart Meter-Monitoringbericht ist auf unserer Website unter folgendem Link abrufbar: https://www.e-control.at/publikationen/publikationen-strom/berichte

Möglichkeiten rund um Smart Meter

Haushalte, die bereits einen Smart Meter haben, können ihr Recht auf eine Monatsabrechnung des Stromverbrauchs geltend machen. Dies hat den Vorteil, dass man monatlich genau das bezahlt, was auch verbraucht wurde. Mehr oder weniger willkürlich gesetzte Teilzahlungsbeträge und möglicherweise unangenehme Überraschungen mit Nachzahlungsforderungen nach der Jahresabrechnung haben damit ein Ende. Grundsätzlich hat jeder Haushalt das Anrecht auf einen Smart Meter. Falls in einem Haushalt noch kein solcher Zähler installiert ist, muss der Netzbetreiber auf Wunsch der Kund:innen binnen sechs Monaten einen Smart Meter installieren. Dort wo ein Smart Meter installiert ist, hat dieser natürlich auch die gewünschten Daten zu liefern. Spätesten sechs Wochen nach Installation müssen die Netzbetreiber das Gerät aktiv schalten.

Als Kund:in haben Sie auch das Recht, vom Netzbetreiber Zugang zu Ihrem individuellen Internetportal zu bekommen, wo Sie dann Ihren aktuellen Verbrauch sehen können. Viele Netzbetreiber bieten in diesen Portalen auch nützliche Funktionen an, wie z.B. SMS-Benachrichtigungen, wenn ungewöhnlich hohe oder niedrige Tagesverbräuche auffallen, beispielsweise weil ein elektrisches Gerät eine Fehlfunktion hat. Unnötiger Mehrverbrauch kann so schnell gefunden und beendet werden.

Jeder Smart Meter muss auch eine sogenannte Schnittstelle haben, damit Haushalte direkt an ihre Daten kommen können. Dies kann zum Beispiel für Home-Automation-System wichtig sein. Kontaktieren Sie bei Bedarf dazu Ihren Netzbetreiber.

In besagtem Internetportal können Kund:innen auch jederzeit den Modus Ihres Smart Meter prüfen und auch ändern. Prinzipiell haben Verbraucher:innen die Wahl zwischen drei verschiedenen Funktionsweisen des Smart Meter:

  1. Opt-In: der Smart Meter zeichnet für jede Viertelstunde den Verbrauch auf und übermittelt diese gesammelten Verbrauchswerte einmal täglich an den Netzbetreiber. Diese Einstellung ist z.B. notwendig, wenn man Tag- und Nachtstrom oder noch feinteiligere, zeitabhängige Stromtarife haben möchte.
  2. Standard-Einstellung: der Smart Meter speichert und übermittelt nur einmal täglich den Tagesverbrauch an den Smart Meter.
  3. Opt-Out: der „Smart Meter“ ist dann nicht mehr „smart“, sondern nur noch ein digitaler Stromzähler. Nur auf Abfrage des Netzbetreibers wird einmal jährlich, bei Anbieter- oder Tarifwechseln der aktuelle Zählerstand abgefragt. Ansonsten übermittelt das Gerät keine Daten.

Die Möglichkeit den veralteten Ferrariszähler zu behalten, haben Haushalte übrigens nicht.