Zurück Abschaltungen von Strom und Gas – darf das sein?
Bevor eine Abschaltung durchgeführt werden darf, müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, kontaktieren Sie sofort Ihren Energieanbieter und Ihren Netzbetreiber und schildern Sie ihm Ihre Lage. Oftmals kann schon so eine gemeinsame Lösung gefunden werden, zum Beispiel die Bezahlung Ihrer Schulden zu einem späteren Zeitpunkt. Hinsichtlich der Jahresabrechnung Strom haben Sie außerdem ein Recht auf Ratenzahlung. Viele Energieanbieter haben auch Beratungsstellen, die Ihnen bei Fragen zum Thema Energiekosten weiterhelfen können.
Wenn Ihnen eine Abschaltung droht oder Sie bereits abgeschaltet wurden, dann können Sie sich gegenüber Ihrem derzeitigen oder jedem anderen Strom- bzw. Gasanbieter auf die sogenannte „Grundversorgung“ berufen. Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an Ihrer Adresse finden Sie in unserem Tarifkalkulator.
Es gibt eine "Pflicht zur Grundversorgung". Das heißt, der Energielieferant muss einen Vertrag mit Ihnen abschließen und darf Sie nicht abschalten, solange Sie die laufenden Rechnungen aus der Grundversorgung bezahlen, auch nicht, wenn Sie noch offene Forderungen haben. Wenn Sie bereits abgeschaltet wurden, müssen Sie rasch wieder eingeschaltet werden.
Der Tarif der Grundversorgung darf nicht mehr sein als der Tarif, den die Mehrheit der Kund:innen dieses Energielieferanten hat. Wie hoch der Grundversorgungstarif Ihres Lieferanten ist, muss dieser auf seiner Homepage veröffentlichen.
Wenn Sie die Grundversorgung beanspruchen möchten, kontaktieren Sie Ihren Strom- bzw. Gasanbieter und Ihren Netzbetreiber und teilen Sie ihnen mit, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen und Sie bereit sind, einen Teilbetrag für einen Monat (für die Energie und für die Netznutzung) im Voraus zu bezahlen - eine höhere Vorauszahlung (oder eine höhere Kaution) darf nicht von Ihnen verlangt werden. Sie können dafür auch unsere Musterformulierung verwenden.
Falls Sie mit Ihrem Energieanbieter oder Netzbetreiber eine Kaution vereinbart haben, muss Ihnen diese nach sechs Monaten zurückbezahlt werden und es darf keine Vorauszahlung mehr von Ihnen verlangt werden. Ihre alten Schulden bleiben dennoch bestehen und Sie müssen damit rechnen, dass Ihr bisheriger Energieanbieter auch weiterhin diese Rückstände einfordern wird, notfalls auch gerichtlich.