Zurück Status quo: gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in Österreich
Mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage kann beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Hauses mit mehreren Parteien von mehr als einer Person genutzt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die Erzeugungsanlage und die Verbrauchsanlagen an eine Hauptleitung angeschlossen sind. Die Durchleitung der gemeinschaftlichen Erzeugung durch Anlagen des Netzbetreibers bzw. durch das öffentliche Netz ist nämlich nicht erlaubt.
Wie der Betrieb einer gemeinschaftliche Erzeugungsanlage in der Praxis aussehen könnte, finden Sie hier: www.e-control.at/gemeinschaftliche-erzeugungsanlagen
Wie es um gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen in Österreich gesamt und in den einzelnen Bundesländern bestellt ist, also wie viele gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in Betrieb, in Umsetzung oder in Planung sind, sehen Sie hier: