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Hilfe für einkommensschwache Haushalte: Befreiung von Ökostromkosten

Das Jahr 2020 ist für viele Menschen aufgrund der Covid 19-Pandemie sehr herausfordernd. Wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ist bei vielen das Haushaltsbudget knapper. In Österreich haben einkommensschwache Haushalte jedoch die Möglichkeit, sich von den Ökostromförderkosten befreien zu lassen und dadurch Geld zu sparen. Momentan nutzen allerdings viele Haushalte, die sich befreien lassen könnten, diese Möglichkeit nicht. Im letzten Jahr haben rund 130.000 Haushalte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht – anspruchsberechtigt wären aber bis zu 300.000 Haushalte. 

Wir möchten jene Konsumentinnen und Konsumenten, die noch nicht darüber Bescheid wissen, auf diese Möglichkeit hinweisen. Und was viele vielleicht auch nicht wissen: die Befreiungsmöglichkeit ist nicht altersbezogen, das heißt, zum Beispiel auch Studentinnen und Studenten, die erstmals einen eigenen Wohnsitz haben, können sich von den Ökostromkosten befreien lassen, wenn sie die Kriterien erfüllen.

Einfach bei der GIS beantragen

Haushalte, die Anspruch auf die Befreiung von den GIS-Gebühren haben, können mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung gleichzeitig eine Befreiung von den Ökostromkosten beantragen. Diese Haushalte zahlen dann keine Kosten zur Unterstützung von Ökostrom, während ein österreichischer Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr derzeit rund 100 Euro brutto für die Ökostromkosten bezahlt. 

Sie möchten sich selbst befreien lassen oder kennen jemanden, den das betreffen könnte? Hier finden Sie weitere Informationen und das Befreiungsformular.  

Informationen und ein kurzes Video zum Thema gibt es auf unserer Homepage.