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Zwischenzeugnis: E-Control & BWB nehmen Strom- & Gasanbieter unter die Lupe

Abb.: Dr. Natalie Harsdorf-Borsch, LL.M., Generaldirektorin a.i./ Geschäftsstellenleitung Bundeswettbewerbsbehörde und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M., Vorstand E-Control, bei der PK zur Präsentation des Zwischenberichts der Taskforce.

Abb.: Dr. Natalie Harsdorf-Borsch, LL.M., Generaldirektorin a.i./ Geschäftsstellenleitung Bundeswettbewerbsbehörde und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M., Vorstand E-Control, bei der PK zur Präsentation des Zwischenberichts der Taskforce. vergrößern

Für Konsument:innen ist es von grundlegender Bedeutung, dass Energie jederzeit verfügbar und leistbar ist. Und seit der Liberalisierung der Energiemärkte hat es auf diesen einen gut funktionierenden und effektiven Wettbewerb gegeben. Dieser ist jedoch im vergangenen Jahr völlig ins Wanken geraten. Die zum Teil großen Preisunterschiede zwischen Alt- und Neukundenverträgen und das unterschiedliche Angebotsverhalten vieler Lieferanten haben unter anderem dazu geführt, dass es bei den Konsument:innen zu einer großen Verunsicherung gekommen ist. Infolge ist es zu einem massiven Anstieg der Anfragen und Beschwerden bei uns und bei der BWB gekommen. Vor diesem Hintergrund haben wir im Jänner dieses Jahres gemeinsam eine Taskforce zur Untersuchung der Situation auf den Strom- und Gasmärkten ins Leben zu rufen. Der erste Bericht der Taskforce zeigt sehr auffällige Ergebnisse.

Wechselzahlen deutlich zurück gegangen

Der Wettbewerb auf den heimischen Strom- und Gasmärkten ist im Jahr 2022 quasi zum Erliegen gekommen. Das zeigt sich aufgrund der deutlich zurückgegangenen Wechselraten und vor allem auch an der angebotenen Produktvielfalt. Ein Anbieterwechsel hat sich im letzten Jahr nahezu nirgendwo rentiert. Das schlug sich in verringerten Wechselzahlen nieder. Diese lagen 2022 bei 2,2% bei Strom und bei 4% bei Gas. Knapp 23% der Wechsel von Strom- und knapp 17% der Wechsel von Gashaushalten konnten davon auf Marktaustritte zurückgeführt werden. Im Jahr 2021 lag die Wechselrate bei Strom noch bei 4,2 Prozent und bei Gas bei 5,6 Prozent.

Die nahezu einzige Reaktionsmöglichkeit für Konsument:innen bestand während dieser Zeit darin, sich bei den Beschwerdestellen der Unternehmen zu melden und so auf sich aufmerksam zu machen. Ein Wechsel zu alternativen Lieferanten war kaum möglich.

Kaum Wettbewerb, kaum Angebote

Fehlt ein funktionierender Wettbewerb am Markt, hat das natürlich Auswirkungen. Deutlich gezeigt hat sich das im Jahr 2022 beim Rückgang der Produktangebote einerseits und dem Rückzug etlicher Lieferanten aus dem Neukund:innenmarkt andererseits. Damit einher ging natürlich, dass von diesen Lieferanten auch keine Angebote mehr verfügbar waren. Einzelne Unternehmen haben den Markt gänzlich verlassen.

Extreme Unterschiede zwischen Neu- und Bestandskund:innen

Ein weiterer Nachteile für Konsument:innen war, dass sinkende Preise am Großhandelsmarkt nicht in vollem Umfang und nur zeitverzögert an die Endkund:innen weitergegeben wurden. 2022 kam es preislich zu extremen Spreizungen zwischen Neukund:innen einerseits und (langjährigen) Bestandskund:innen andererseits.

In vielen Fällen ist es zu einer – für die Kund:innen willkürlich anmutenden – Ungleichbehandlung gekommen. Viele Konsument:innen haben sich ungerecht behandelt gefühlt. Unter anderem wurde nach Regionen, Kundengruppen oder eben nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterschieden.

War man im Winter 2022/23 als Konsument:in gezwungen, sich einen neuen Lieferanten zu suchen, fiel man vielfach in äußerst hohe Preiskategorien.

Analysen im Rahmen der Taskforce haben gezeigt, dass die Preise für Bestandskund:innen bei Strom und Gas weitgehend im Rahmen der Großhandelspreisänderungen angehoben wurden. Auffallend und ärgerlich ist, dass im Vergleich dazu die Strompreise für Neukund:innen vielfach überproportional angehoben wurden. Außerdem bleiben die Preise für Neukund:innen bei den untersuchten angestammten Unternehmen weiterhin auf einem stark erhöhten und nicht den Großhandelspreisen entsprechenden Niveau. Diese Unternehmen treten offenbar noch nicht oder zumindest kaum unmittelbar in einen Preiswettbewerb, denn gleichzeitig sinken die Preise für verfügbare Neukund:innenangebote im Gesamtmarkt bereits laufend.

Kund:innen wurden diskriminiert

Zudem ist es bei manchen Lieferanten zu einer Diskriminierung von Kund:innen gekommen ist. So wurde eine diskriminierende Behandlung nach regionalen Aspekten sowie nach Kund:innengruppen festgestellt. Angestammte Unternehmen zogen sich auf ihre Netzgebiete zurück, in denen sie eine starke Marktstellung einnehmen. Gleichzeitig kam es etwa auch dazu, dass für „netzfremde“ Kund:innen die Preise stark angehoben wurden, mitunter nach zuvor erfolgten Kündigungen. Kund:innen in den „eigenen Netzen“ erhielten hingegen nach wie vor relativ günstige Preise.

Stromkostenzuschuss bedingt Preiserhöhung?

Bei den preislichen Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Stromkostenzuschuss ist aufgefallen, dass es bei einzelnen Lieferanten eine zeitliche Nähe zwischen dem Bekanntwerden bzw. In-Kraft-Treten des Stromkostenzuschusses und den jeweiligen Preiserhöhungen gegeben hat. Die Anpassung der Neukund:innenpreise als Folge der Großhandelspreissenkungen erfolgte bei Strom im Vergleich zu Gas zeitverzögert - selbst bei den besten Angeboten. Ein weiteres Untersuchungsergebnis ist, dass die Preise für Neukund:innen bei vielen angestammten Lieferanten weiterhin nicht marktgerecht gestaltet sind.

Taskforce arbeitet weiter: Ermittlungen werden vertieft, Kontrollen verschärft

Wir haben von Anfang an betont, dass wir – sollte es sich bei den ersten Untersuchungen herausstellen, dass dies notwendig sein ist – nächste Schritte setzen werden. Und genau das ist jetzt der Fall. Die Arbeit der Taskforce ist noch bei Weitem nicht abgeschlossen.

Der erste Bericht der Taskforce mit allen Details ist auf unserer Homepage veröffentlicht: https://www.e-control.at/publikationen/untersuchungen