Zu den Änderungen des ElWOG zählen u.a. folgende Informationspflichten für Lieferanten:
- Von nun an muss Sie ihr Lieferant vier Wochen vor Ablauf Ihrer vertraglichen Bindefrist darüber in Kenntnis setzen, dass diese abläuft.
- Ihr Lieferant muss Sie informieren, wenn es ein günstigeres Produkt bei ihm gibt.
- Wenn Sie bereits einen Smart Meter haben, werden Sie bei jedem Vertragsabschluss auf Ihr Wahlrecht zwischen Monats- und Jahresrechnung hingewiesen.
- Wenn Sie einen Vertrag mit automatischer Preisanpassung, einen so genannten Float-Tarif, abgeschlossen haben, muss Ihnen Ihr Lieferant ungefragt über nachteilige Preisentwicklungen Auskunft erteilen. Außerdem können Sie einen Float-Tarif nun jederzeit kündigen.