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Mehr Rechte für Konsument:innen!

Zu den Änderungen des ElWOG zählen u.a. folgende Informationspflichten für Lieferanten:

  • Von nun an muss Sie ihr Lieferant vier Wochen vor Ablauf Ihrer vertraglichen Bindefrist darüber in Kenntnis setzen, dass diese abläuft.
  • Ihr Lieferant muss Sie informieren, wenn es ein günstigeres Produkt bei ihm gibt.
  • Wenn Sie bereits einen Smart Meter haben, werden Sie bei jedem Vertragsabschluss auf Ihr Wahlrecht zwischen Monats- und Jahresrechnung hingewiesen.
  • Wenn Sie einen Vertrag mit automatischer Preisanpassung, einen so genannten Float-Tarif, abgeschlossen haben, muss Ihnen Ihr Lieferant ungefragt über nachteilige Preisentwicklungen Auskunft erteilen. Außerdem können Sie einen Float-Tarif nun jederzeit kündigen.