Zurück Sichere Versorgung mit Strom und Gas auch während der Corona-Krise
Sichere Versorgung mit Strom und Gas auch während der Corona-Krise
Auf Grundlage einer Entschließung des Nationalrats haben die Unternehmen der Energiewirtschaft mit der zuständigen Energieministerin vereinbart, keine Abschaltungen von Kunden und Kundinnen durchzuführen, die während der Maßnahmen gegen COVID-19 ihre Strom- oder Gasrechnungen nicht begleichen konnten. Diese Vereinbarung war bis Ende Juni 2020 gültig.
Die E-Control hat die Einhaltung dieser Vereinbarung überwacht: In den Monaten April bis Juni gaben die Strom- und Gasunternehmen an, über 14.000 Abschaltungen vorläufig nicht durchgeführt zu haben (10.906 im Strombereich, 3.527 im Gasbereich). Viele Unternehmen der Strom- und Gasbranche haben generell von der Betreibung offener Forderungen abgesehen und auf Mahngebühren verzichtet. Allein im Strombereich wurden von April bis Juni in fast 24.000 Fällen Teilzahlungsbeträge reduziert, rund 19.000 Stundungen wurden gewährt und rund 7.000 zusätzliche Ratenzahlungsvereinbarungen wurden gemeldet.
Die Vereinbarung galt, wie erwähnt, bis Ende Juni. Ab Juli werden somit wieder Abschaltungen durchgeführt. Wichtig ist aber, dass in all diesen Fällen jedenfalls das gesetzlich vorgesehene qualifizierte Mahnverfahren einzuhalten ist. Demnach muss ein säumiger Kunde bzw. eine säumige Kundin zumindest zweimal unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist gemahnt werden und die zweite Abschaltandrohung ist per eingeschriebenem Brief zu übermitteln. Doch auch dann droht noch nicht endgültig die Versorgungsunterbrechung: Wenn eine Abschaltung angekündigt wird oder die Versorgung bereits unterbrochen wurde, gibt es für Haushaltskunden und -kundinnen und Kleinunternehmen die Möglichkeit, sich auf die Grundversorgung zu berufen. In diesen Fällen muss der Energieanbieter einen Grundversorgungsvertrag eingehen, wenn der Kunde oder die Kundin bereit ist, den Teilbetrag für einen Monat als Sicherheitsleistung zu erlegen. Solange der Kunde oder die Kundin in diesem neuen Vertragsverhältnis nicht wieder säumig wird, erfolgt die Versorgung zum allgemeinen Tarif des Anbieters.
Das wichtigste ist jedenfalls, im Falle von Zahlungsschwierigkeiten nicht zuzuwarten, sondern möglichst rasch Kontakt mit dem Energieanbieter aufzunehmen, um eine gemeinsame Lösung z.B. durch eine Ratenvereinbarung zu erreichen. So kann eine sichere Versorgung mit Strom und Gas sichergestellt werden.
Bei Fragen zu Zahlungsverzug und Grundversorgung stehen wir unter der Hotline-Nummer 0810102554 sowie unter beratung@e-control.at für alle Kundinnen und Kunden gerne zur Verfügung. Oder Sie schicken uns einfach ein WhatsApp auf die Nummer 0664 131 08 26!