Zurück Die sich auf europäischer Ebene für ein faires und transparentes regulatorisches Regelwerk einsetzen: Vorstellung der Abteilung International Relations
Die sich auf europäischer Ebene für ein faires und transparentes regulatorisches Regelwerk einsetzen: Vorstellung der Abteilung International Relations
Die Abteilung Internationales wurde 2005 geschaffen und wird seither von Mag. Dietmar Preinstorfer geleitet. Dietmar Preinstorfer hat ein betriebswirtschaftliches Studium in Graz abgeschlossen und ist seit der Gründung der E-Control für die Betreuung internationaler Angelegenheiten verantwortlich. Die Abteilung umfasst vier weitere Mitarbeiterinnen.
Wir haben Dietmar Preinstorfer zu den Aufgaben und Projekten der Abteilung International Relations befragt.
Womit beschäftigt sich die Abteilung?
Die beiden Hauptaufgaben der Abteilung sind die Kontaktpflege mit internationalen Organisationen und die Vertretung der E-Control in verschiedenen europäischen und internationalen Regulatoren-Gremien. So ist die Abteilung beispielsweise für die abteilungsübergreifende Aufbereitung und Koordination der Arbeit der E-Control innerhalb des „Council of European Energy Regulators“ (CEER) und der Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) verantwortlich. Im Rahmen dieser Arbeit beteiligt sich die internationale Abteilung und die gesamte E-Control wesentlich an der Weiterentwicklung des europäischen Energiebinnenmarkts. Zusätzlich dazu wird so die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen nationalen Regulierungsbehörden auf europäischer Ebene gefördert.
Die Abteilung International Relations ist auch für die Abwicklung von bilateralen und multilateralen Kooperationsprojekten zuständig. Seit mehr als zehn Jahren hat sich die E-Control im Bereich der internationalen Kooperationsprojekte als verlässlicher Partner für empfangende Länder und finanzierende Stellen gleichermaßen etabliert. Die meisten der von der Abteilung geleiteten Projekte laufen innerhalb des Twinning-Instruments ab. (Twinning-Projekte sind von der Europäischen Kommission finanzierte, bilaterale Partnerschaftsprojekte zwischen Verwaltungseinrichtungen eines EU-Mitgliedstaates und eines Landes der EU-Nachbarregion.) Doch auch abseits dieses Rahmens für bilateralen Know-how-Transfer implementiert die internationale Abteilung unterschiedlichste Kooperationsprojekte und -workshops, meist in bzw. mit der EU-Nachbarschaft.
Bei welchen Themen setzt sich die Abteilung besonders für Konsumentinnen und Konsumenten ein?
Bei vielen ihrer Aufgaben setzt sich die internationale Abteilung für Konsumentinnen und Konsumenten ein. Das primäre Ziel unserer Arbeit auf europäischer Ebene ist es, einen Beitrag zur Konsolidierung des Energiebinnenmarkts zu leisten. Die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens auf europäischer Ebene ist auch für österreichische Konsumentinnen und Konsumenten von Interesse: Ein stabiles Regelwerk ermöglicht faire und transparente Energiemärkte und einen ebensolchen Netzbetrieb, und es ist auf gesteigerte Effizienz und Nachhaltigkeit bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit ausgelegt. All dies muss für die Konsumentinnen und Konsumenten zu angemessenen, leistbaren Kosten passieren, und ihre Rechte müssen in allen Situationen umfassend gewährleistet sein. Dazu leistet der europäische Rechtsrahmen einen erheblichen Beitrag.
Welche Themen werden aktuell bearbeitet?
Neben der Implementierung der momentan laufenden Twinning-Projekte in Georgien und der Ukraine liegt das Hauptaugenmerk der Abteilung auf der Koordinierung der internationalen Aktivitäten innerhalb von CEER und ACER. Zusätzlich dazu beginnt die Abteilung bereits mit der Auswahl und der Erstellung der Bewerbungsunterlagen für mögliche neue Twinning-Projekte.
Welche Themen werden in der Zukunft für Konsumentinnen und Konsumenten relevant sein?
Auf europäischer Ebene werden in den nächsten Jahren neue Vorschläge für die Überarbeitung des Rechtsrahmen im Gasbereich diskutiert und beschlossen. Hier wird sich die internationale Abteilung beispielsweise dafür einsetzen, dass die bereits im Strombereich beschlossenen Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten und Regelungen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten auch im Gasbereich übernommen werden.