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Netzentgelte: „Tarife 2.0“ und die möglichen Änderungen für Haushalte

In Österreich wird immer mehr Strom aus Sonne und Wind erzeugt, Netze und Stromzähler werden digitalisiert. Das knapp 20 Jahre alte Stromnetzentgeltsystem bildet diese Herausforderungen jedoch nicht mehr ab. Unsere Aufgabe als Energieregulierungsbehörde ist es deshalb, die bestehende Struktur bei den Netzentgelten zu modernisieren und an das veränderte Stromsystem anzupassen. Zur Weiterentwicklung des Systems haben wir nach Diskussion mit Interessenvertretern ein Positionspapier entwickelt und veröffentlicht. Aus unserer Sicht sind mehrere Änderungen am bestehend System notwendig, damit auch in Zukunft störungsfrei der Strom aus der Steckdose fließen kann.

Änderung beim Netznutzungsentgelt

Die wohl augenscheinlichste und größte Änderung wäre beim Netznutzungsentgelt selbst geplant, also jener Komponente, die rund drei Viertel der gesamten Netzkosten abdeckt. Auf einer Netzrechnung für Haushalte ist das Netznutzungsentgelt in einer Arbeitskomponente (Verrechnung nach verbrauchten kWh) und in einer Leistungskomponente (Verrechnung nach einer Jahrespauschale von 30 EUR p.a.) ausgewiesen. Aus unserer Sicht ist in diesem Bereich eine Harmonisierung der Verrechnung anzustreben, da mit der Einführung von intelligenten Messgeräten (sogenannten Smart Metern) eine leistungsorientierte Abrechnung auch für Kleinkunden möglich und sinnvoll ist. Die Gesamtkosten für diese Kundengruppe würden zukünftig auch unverändert bleiben. Allerdings würden jene Kunden, die höhere Leistungsspitzen als der Durchschnitt produzieren, künftig mehr dafür zu bezahlen haben. Im Gegenzug würden Kunden mit unterdurchschnittlichen Leistungsspitzen weniger bezahlen. Erste Analysen zeigen, dass für einen Großteil der „normalen“ Haushaltskunden, also über 90% der Haushalte, keine großen Änderungen zu erwarten wären. Diese würden allenfalls dann anfallen, wenn der Netzbenutzer regelmäßig hohe Lastspitzen erzeugen würde. Das wäre dann der Fall, wenn zum Beispiel alle stromintensiven Geräte gleichzeitig, anstatt hintereinander, eingeschalten werden würden. 

Anfallende Kosten werden gerecht auf die Verursacher verteilt

Das bedeutet nun nicht, dass man zukünftig nicht mehr gleichzeitig Wäschewaschen und Kochen darf, sondern nur, dass man sich z.B. als Besitzer eines E-Autos überlegen soll, ob man das Auto in 30 Minuten schnellladen will und dabei das Stromnetz stark belastet, oder doch lieber langsam über Nacht. Wir erwarten in Zukunft mehr dieser neuen Anwendungen auf Haushaltsebene, die nicht nur Strom verbrauchen, sondern auch einspeisen und speichern können und die das Stromsystem vor große Herausforderungen stellen. Durch die geplante Umstellung des Systems würden die anfallenden Kosten gerecht auf die Verursacher verteilt werden und es würde den Kunden auch die aktive Möglichkeit gegeben, sich netzdienlich zu optimieren und somit weniger Netzkosten zu bezahlen.

Entgelte, die der Flexibilität der Kunden Rechnung tragen

Zusätzlich zur geplanten Änderung bei der Verrechnung für Haushalte sollten gesonderte Entgelte, die der Flexibilität der Kunden Rechnung tragen, ausgebaut werden. Beispielsweise würden Kunden weniger Netzentgelte zahlen, wenn sie dem Netzbetreiber die Möglichkeit geben würden, bei netzkritischen Situationen ihren Strombezug anzupassen. Diese Tarifoptionen würden zukünftig allen Netzkunden, also auch Haushalten, offenstehen. 

Messentgelt

Nach der Ausrollung der Smart Meter wird den Netzbetreibern eine einfache Möglichkeit der Messung der Verbrauchs- und Leistungswerte gegeben. Dadurch erachten wir die Fortführung des derzeitigen Messentgelts, welches derzeit als Pauschale auf der Netzrechnung zu finden ist, als nicht mehr zielführend und plädieren für eine Abschaffung.

Neuer Netzanschluss

Für neue Netzkunden, also all jene, die einen neuen Netzanschluss brauchen, sind derzeit zwei Entgeltkompoenten zu bezahlen. Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftig nur mehr ein Entgelt zu bezahlen ist. Dieses sollte transparent und nachvollziehbar sein und die derzeitig gehandhabte Praxis einer Nachverrechnung, sofern mit dem Netzbetreiber vereinbarte Leistungen überschritten werden, sollte nur mehr dann möglich sein, wenn auch wirklich bauliche Maßnahmen beim Kunden notwendig werden würden. 

Derzeit analysieren und sammeln wir Daten, um die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der Jahrespauschale für Kleinkunden zu simulieren. Diese Daten können dann die Basis für die zukünftige Ausgestaltung der neuen Netzentgelte bieten. Für die Umsetzung des vorgeschlagenen Systems sind einige gesetzliche Änderungen notwendig. Sobald eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen möglich erscheint und generell geplant ist, werden die vorgebrachten Vorschläge von uns in den Gesetzwerdungsprozess eingebracht. Bis zu welchem Zeitpunkt das neue Modell (teilweise oder gänzlich) umgesetzt sein wird, kann daher noch nicht beurteilt werden. Es wird aber laufendend an der Umsetzung gearbeitet, da die meisten Vorschläge von den bisher erhaltenen Rückmeldungen her entweder neutral oder positiv aufgenommen wurden.