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Neue Ratenzahlungsverordnung: Erleichterung beim Bezahlen der Stromrechnung

Die aktuellen Preissteigerungen am Strommarkt sind für viele Konsumentinnen und Konsumenten eine große Herausforderung. Viele Haushalte können die derzeitigen Erhöhungen ihrer Stromrechnungen und damit einhergehend oft hohe Nachzahlungen häufig nicht mehr auf einmal begleichen. Hier gibt es ab sofort eine Erleichterung – nämlich das Recht auf Ratenzahlungen, die bis zu 18 Monate dauern können. Schon bisher war es zwar möglich, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrem Stromlieferanten oder Netzbetreiber eine Ratenzahlung vereinbaren konnten, neu ist jetzt aber das Recht darauf. Wir haben dazu eine Verordnung erlassen, die ab sofort in Kraft ist.

Und so funktioniert es:

  • Der Wunsch auf Ratenzahlung kann dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos mitgeteilt werden.
  • Dieser muss dem Konsumenten oder der Konsumentin das Angebot zur Ratenzahlung unverzüglich unterbreiten.
  • Auf das Recht zur Ratenzahlung muss ab sofort auf jeder Jahresabrechnung und jeder Mahnung hingewiesen werden.
  • Die Ratenzahlungen können auch mit Erlagschein oder bar erfolgen.
  • Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für 12 Monate, bei bestimmten Voraussetzungen auch für 18 Monate möglich.
  • Für die Einräumung der Ratenzahlungen dürfen keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden.

Wir monitoren die Umsetzung der Ratenzahlungsverordnung und werden die Ergebnisse Anfang 2024 in einem Bericht veröffentlichen.

Link zur Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_180/BGBLA_2022_II_180.pdfsig