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Schlichtungsstelle: Hilfe auch in Corona-Zeiten

Unsere Schlichtungsstelle hat auch im Jahr 2020 ohne Unterbrechung Hilfe für Konsumentinnen und Konsumenten geboten. Das vergangene Jahr hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Gerade in so schwierigen Zeiten war es uns sehr wichtig, in gewohnter Weise verlässliche Unterstützung bei allen Fragen und Problemen zu Strom und Gas bieten zu können. Und das wurde von den Konsumentinnen und Konsumenten genutzt, auch wenn die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind. 

Alles anders in Zeiten der Pandemie

2020 gab es mehr als 1.440 Eingaben bei der Schlichtungsstelle, die entweder schriftlich, telefonisch oder über unser neues Webformular erfolgt sind. Dass die Zahlen zurück gegangen sind, überrascht nicht. In der ersten Jahreshälfte ist es zu einer freiwilligen Vereinbarung zwischen der zuständigen Energieministerin und der Energiebranche gekommen mit dem Ziel, die Belieferung von Strom und Gas sicherzustellen und Abschaltungen zu vermeiden. Das hat dazu beigetragen, dass an die Schlichtungsstelle weniger Probleme herangetragen wurden, da von den Unternehmen auch vermehrt Ratenzahlungen, Stundungen aber auch eine Anpassung von Teilzahlungsbeträgen angeboten wurden. Trotzdem hat es sehr viele Anfragen zu Zahlungsschwierigkeiten gegeben.

Zudem ist das Thema „Vertragsrücktritt“ in der Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr stark zurück gegangen. 2020 wurden Strom- oder Gasabschlüsse von den Lieferanten außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten nur in sehr eingeschränktem Maße abgeschlossen. So hat es letztes Jahr zum Beispiel kaum ein Auftreten von Vermittlern in Einkaufzentren und Haustürgeschäfte nahezu gar nicht gegeben.

Das Rechnungsthema bewegt immer noch

Abseits von Corona gibt es Themen in der Schlichtungsstelle, die nahezu schon als Dauerbrenner bezeichnet werden können. Und zwar betrifft das Unklarheiten bzgl. der Strom- und Gasabrechnung. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind verunsichert, wenn die Strom- oder Gasrechnung plötzlich höher als im Jahr davor ist und können sich die Gründe dafür häufig nicht erklären. Hier helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlichtungsstelle nicht nur mit Aufklärung weiter, sondern können auch im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem Energielieferanten und Netzbetreiber in Kontakt treten und den Verbrauch hinterfragen. 

Abb.: Geschäftsfälle nach Eingabegrund in der Schlichtungsstelle; Quelle: E-Control

Abb.: Geschäftsfälle nach Eingabegrund in der Schlichtungsstelle; Quelle: E-Control vergrößern

Auch das Thema der An- und Abmeldungen von Strom- oder Gasanschlüssen führt immer wieder zu Anfragen. Vor allem, wenn jemand neu in eine Wohnung einzieht (und ein Strom- und Gasbezug noch möglich ist), sollte man sich rasch um einen Lieferanten kümmern, damit die Anlage nicht aufgrund der Abmeldung durch den Vormieter abgeschaltet wird. 

Schlichtungsstelle hilft kostenlos und unkompliziert

Ein Streitschlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ist für die Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos. Kontaktiert werden kann unsere Schlichtungsstelle per mail unter schlichtungsstelle@e-control.at, per Webformular, per Post bzw. Fax oder per Telefon unter 01-24724-444. Informationen zur Schlichtungsstelle gibt es auf unserer Homepage unter folgendem Link: www.e-control.at/schlichtungsstelle

Unsere Energie-Hotline ist telefonisch (0800 21 20 20), aber auch per WhatsApp (0664-1310826) und Signal (0800 21 20 20) erreichbar.

Link zum Streitschlichtungsbericht für das Jahr 2020: www.e-control.at/taetigkeitsberichte-der-schlichtungsstelle