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Smart Meter – ein Update…

Bereits im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte – sogenannte Smart Meter – bis 2020 in Europa flächendeckend eingeführt werden. In Österreich wurde im Dezember 2017 vom (damaligen) Wirtschaftsminister die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) aus dem Jahr 2012 geändert. Nunmehr müssen bis Ende 2020 mindestens 80% und bis Ende 2022 mindestens 95% aller österreichischen Stromkunden mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet werden.

Smart Meter sind digitale Zählgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs in regelmäßigen Zeitintervallen, wobei die Verbrauchswerte fern übertragen werden. Gegenüber den derzeit verwendeten Messgeräten verfügen Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen.

Wieviel Zähler sind bereits getauscht in Österreich?

Von den rund 6 Mio. potenziell betroffenen Zählpunkten sind Ende 2018 rund 1.000.000 digitale Stromzähler installiert (das sind rund 17 Prozent Roll-out-Quote gesamtösterreichweit).

Wie erfahre ich, wann mein Zähler getauscht wird?

Der Netzbetreiber informiert seine Kundinnen und Kunden schriftlich über den Termin und die Rahmenbedingungen des Zählertausches.

Welche Wahlmöglichkeiten haben Haushalte?

Für Haushalte gibt es drei Gerätekonfigurationen:

1) IME Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration (Opt-In)

Hier werden 15min-Werte gemessen und einmal täglich im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt. Es gibt auch eine Einschalt-, Abschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion.

2) IMS Intelligentes Messgerät in der Standard Konfiguration

Hier werden zwar auch 15min-Werte gemessen, aber es wird nur ein täglicher Verbrauchswert einmal am Tag im Nachhinein an den netzbetreiber übermittelt. Es gibt ebenfalls eine Einschalt-, Abschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion.

3) DSZ: Digitaler Standardzähler (Opt-Out)

Hier werden grundsätzlich keine Werte gespeichert, es darf aber anlassbezogen der aktuelle Zählerstand ausgelesen werden (für Jahresabrechnung oder z.B. bei Tarifwechsel, Umzug – Auszug, Abrechnung etc).

Bleiben die Abrechnungszeiträume dieselben wie bisher?

Wenn ein intelligentes Messgerät eingebaut ist, hat der Kunde statt einer Jahresrechnung auch das Recht auf eine monatliche Rechnung, wie dies in anderen Bereichen etwa bei Handys ganz normal ist.