Zurück Streitschlichtung 2016: Mehr als 1.400 Konsumenten bei Problemen mit Energieunternehmen geholfen
2016 gab es mehr als 1.400 Anfragen bei unserer Schlichtungsstelle. Insgesamt wurden 608 Schlichtungsverfahren geführt und zusätzlich 792 schriftliche Anfragen beantwortet.
Am häufigsten beschweren sich Kunden über eine zu hohe Stromrechnung. Viele Kunden wollen wissen, warum die Strom- oder Gasrechnung im Vergleich zum Vorjahr wesentlich höher ist. Unsere Schlichtungsstelle schaut sich jeden Fall genau an und überprüft, ob die Höhe der Rechnung gerechtfertigt ist. Das bedeutet viel Aufklärungsarbeit. Denn gestiegen ist die Stromrechnung zuletzt vor allem wegen höherer Steuern und Abgaben – diese machen etwa ein Drittel der gesamten Kosten aus. Viele Konsumenten wenden sich auch an die Schlichtungsstelle nach einem Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten. Der Wechselprozess selbst funktioniert in den meisten Fällen völlig reibungslos. Unklarheit besteht bei den Konsumenten aber manchmal, was die Höhe der Teilbetragsvorschreibungen nach dem Wechsel betrifft. Das ist in der Schlichtungsstelle ein Dauerthema. Hier herrscht ein hoher Informationsbedarf, damit die Konsumenten die Methode der Teilbetragsberechnung nachvollziehen können. Was die Mitarbeiterinnen in der Schlichtungsstelle auch sehr häufig beschäftigt, ist die Frage, wann und wie Neukundenboni nach dem Lieferantenwechsel zur Vergütung kommen.
Auch das Thema der An- und Abmeldungen von Strom- oder Gasanschlüssen führt immer wieder zu Anfragen bei der Schlichtungsstelle. Vor allem, wenn jemand eine Wohnung neu mietet, treten Fragen auf, an wen man sich wenden muss, um möglichst zügig wieder Strom oder Gas beziehen zu können.
Abschaltungen von Strom- oder Gaskunden sind Anlassfälle, die den Mitarbeiterinnen in der Schlichtungsstelle ein besonders großes Anliegen sind. Wenn jemand seine Strom- oder Gaskosten nicht bezahlen kann – und das kann manchmal schnell passieren, zum Beispiel durch eine Nachzahlung nach einem langen kalten Winter - , appellieren wir an die Konsumenten, auf jeden Fall zu reagieren. In Österreich gibt es ein sehr gutes System, was Abschaltungen betrifft. So müssen die Unternehmen unter anderem ein genau definiertes Mahnverfahren einhalten und es darf generell nicht vor einem Wochenende oder einem Feiertag abgeschaltet werden. Das Wichtigste bei Zahlungsschwierigkeiten ist es aber, überhaupt zu reagieren. Die Schlichtungsstelle hilft in solchen Fällen gerne weiter.
Unsere Streitschlichtungsstelle wurde Anfang des Jahres 2016 durch das „Alternative-Streitbeilegung-Gesetz“ aufgewertet. Konsumenten, die sich wegen Problemen mit ihrem Strom- oder Gasunternehmen an die Schlichtungsstelle wenden, profitieren von den neuen gesetzlichen Bestimmungen durch häufigere Informationen im Laufe eines Verfahrens, verbesserte Verfahrensrichtlinien und eine Fülle von verpflichtend vorgeschriebenen Informationen auf der Webseite wie beispielsweise Informationen über die tätigen Schlichter, die Verfahrensbedingungen, Ablehnungsgründe und vieles mehr. Ein Verfahren bei unserer Schlichtungsstelle bleibt für Konsumenten aber weiterhin kostenlos.
Schlichtungsstelle: 01 24724-444 oder per Mail schlichtungsstelle@e-control.at
Energie-Hotline: 0810 10 25 54 (4,40 Cent pro Minute)
Billigsten Strom- und Gasanbieter finden: www.e-control.at/tarifkalkulator