Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen
Nachfolgend beantworten wir einige der häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit Kleinsterzeugungsanlagen. Kleinsterzeugungsanlagen sind zum Beispiel kleine Photovoltaikanlagen, die auch als Balkonkraftwerke, Balkon-PV-Anlagen, Mini-PV-Anlagen oder als Plug-In-PV bezeichnet werden.
Stromerzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 800 W (0,8 kW) pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt (vgl. § 7 Abs. 1 Z 32a ElWOG 2010), z.B. Mini-PV-Anlagen für den Balkon.
Nein. Es bedarf jedoch einer Verständigung des Netzbetreibers bzw. einer Meldung beim Netzbetreiber mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Kleinsterzeugungsanlage (vgl. TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A).
Stromerzeugungsanlagen mit einer Engpassleistung von mindestens 800 W (0,8 kW) erfordern den Abschluss eines Netzzugangsvertrags mit dem Netzbetreiber entsprechend dem Verfahren in dessen Allgemeinen Bedingungen.
Für Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger mit einer Engpassleistung bis 20 kW ist gemäß § 17a ElWOG 2010 ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Für alle anderen Anlagen ist ein Antrag auf Abschluss eines Netzzugangsvertrags beim Netzbetreiber zu stellen.
Auf Grundlage der bereitgestellten Informationen des Netzbenutzers, erstellt der Netzbetreiber eine Netzanschlussbeurteilung für die Stromerzeugungsanlage und übermittelt entweder eine Anschlusszusage oder ein Angebot für den Netzanschluss. Nach Fertigstellung der Stromerzeugungsanlage und erfolgreicher Prüfung der erforderlichen Unterlagen (vgl. END-VO 2012) erteilt der Netzbetreiber die Betriebserlaubnis.
Nein. Kleinsterzeugungsanlagen sind von vielen Anforderungen ausgenommen (vgl. TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A). Einige Anforderungen bleiben jedoch bestehen, vor allem muss eine selbsttätig wirkende Freischaltstelle als Entkupplungseinrichtung vorhanden sein.
Es ist darauf zu achten, dass der Verkäufer einen entsprechenden Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle vorlegt. Die Anforderungen der TOR, insb. TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A, müssen erfüllt werden.
Nein. Kleinsterzeugungsanlagen sind von diesen Anforderungen ausgenommen (§66a ElWOG 2010)
Eine fachbezogene Überprüfung der Elektroinstallation kann erforderlich sein, z.B. bei alten Installationen. Es muss eine der Leistung der Kleinsterzeugungsanlage entsprechende Reserve der Strombelastbarkeit der Leitungen, über den Bemessungsstrom des Leitungsschutzes (Sicherung) hinaus, geben.
Folgendes sollte von Konsument:innen beachtet werden:
- Berücksichtigen der maximalen Leistung
Stromerzeugungsanlagen gelten als Kleinsterzeugungsanlage, wenn deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage des Netzbenutzers beträgt.
- Abstimmung mit Wohnungs-/Hauseigentümer
Stellen Sie mit Ihrem Eigentümer sicher, dass die Installation gestattet ist.
- Kauf einer Kleinsterzeugungsanlage
Der Kauf einer Kleinsterzeugungsanlage direkt beim Hersteller, bei einem Elektrofachunternehmen oder im Fachhandel wird empfohlen. Achten Sie darauf, dass die Kleinsterzeugungsanlage zumindest über eine CE-Kennzeichnung verfügt und eine Betriebsanleitung mit den erforderlichen Sicherheitshinweisen beigelegt ist. Viele Hersteller verweisen in den Datenblättern explizit neben der CE-Kennzeichnung auch auf die TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A und weitere Prüfzertifikate. - Überprüfen der Elektroinstallation
Es ist empfehlenswert vor Anbringung der Kleinsterzeugungsanlage die bestehende Elektroinstallation von einer qualifizierten Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.
- Einhalten der Betriebsanleitung
Befolgen Sie die Anweisungen der Betriebsanleitung, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen, der Platzierung und der Montage.
- Installation der Kleinsterzeugungsanlage
Keinesfalls dürfen Verlängerungskabel oder Steckdosenleisten beim Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage verwendet werden. Falls der Hersteller und die „Inverkehrbringer“ über die Risikoanalyse und -bewertung die „Freigabe“ erteilen, kann die Einspeisung direkt über eine fest installierte Steckdose erfolgen (Elektrotechnische Normen und Richtlinien stellen die Sicherheit von elektrischen Produkten, Anlagen und Systemen sicher. Als elektrotechnische Normungsorganisation ist der OVE dafür verantwortlich, dass der Umgang mit Strom sicher ist und bleibt:
www.ove.at/ove-news/details/normen-und-richtlinien-fuer-photovoltaik-anlagen/
- Meldung an den Netzbetreiber
Informieren Sie den relevanten Netzbetreiber spätestens zwei Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme. Die erforderliche Meldung der Kleinsterzeugungsanlage erfolgt meistens über ein Online-Portal des Netzbetreibers.