Der Austausch von Energiewerten (Erzeugungs- und Verbrauchswerte) zwischen den Marktteilnehmern bildet eine der wichtigsten Säulen der Energiewirtschaft. Hier tragen die Netzbetreiber die Hauptverantwortung, da sie für die Messung, Datenverwaltung und ‑übermittlung an die weiteren Marktteilnehmer zuständig sind. Die E-Control hat die folgende Stellungnahme zur Verfügbarkeit und Qualität von Smart-Meter-Daten erarbeitet.
Stellungnahme der E-Control zur Verfügbarkeit und Qualität von Smart-Meter-Daten (0,2 MB)
Die folgenden Konsultationen zielen darauf, die Verfügbarkeit und Qualität von Smart-Meter-Daten zu verbessern:
Die Konsultation der technischen Dokumentationen zur „Regelung für das Qualitätsmanagement der Smart-Meter-Kommunikation und Methodiken zur Ersatzwertbildung“ ist unter https://www.ebutilities.at/konsultationen/61 zu finden. Die Stellungnahmen können bis 11.12.2023 abgegeben werden.
In der Konsultation von Sonstigen Marktregeln „Informationsübermittlung und Clearing“ sind zwei Datenübermittlungsschritte neu dazugekommen, nämlich der monatliche Versand von Einzeldaten (Ist-Werte) an Energiegemeinschaften und an Lieferanten. Dies verbessert die Transparenz und ermöglicht Kontrollschritte. Die Konsultation ist bis 17.11.2023 für die Stellungnahmen offen und hier zu finden https://www.e-control.at/bereich-recht/aktuelle-begutachtungsentwuerfe.