Konsultation Netzentwicklungspläne 2015

Gemäß § 37 Abs. 1 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG 2010) haben die Übertragungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan (NEP) für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt.

Der Übertragungsnetzbetreiber hat bei der Erstellung des NEP die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten NEP (EU Ten Year Network Development Plan - TYNDP) zu berücksichtigen.

Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 hat die Regulierungsbehörde vor der Genehmigung des NEP Konsultationen mit den Interessenvertretungen der Netzbenutzer durchzuführen.

 

Netzentwicklungsplan 2015 (5,0 MB)

  • für das Übertragungsnetz der Austrian Power Grid AG (APG), Planungszeitraum: 2016 - 2025, Planungsstand: 31. August 2015, Konsultationspapier
 

Netzentwicklungsplan 2015 (0,1 MB)

  • Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH (VÜN); Planungszeitraum 2016-2025, Planungsstand: 1. August 2015, Konsultationspapier

Die Frist für Stellungnahmen ist mit 30.9.2015 abgelaufen. Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen der NEP 2016-2025 finden Sie hier nachfolgen veröffentlicht.