Durch das Ökostromgesetz, welches am 1. Jänner 2003 in Kraft getreten ist, wurde die Unterstützung von Ökostrom bundesweit einheitlich geregelt. Die Energie-Control Austria hat gemäß Ökostromgesetz dessen Zielerreichung zu überwachen.
Marktteilnehmer sind in vielfacher Weise vom Ökostrom-Fördersystem betroffen. Stromlieferanten bekommen geförderten Ökostrom zugewiesen. Netzbetreiber haben sich auf höhere Volatilitäten bei Windkrafterzeugern einzustellen.
Die Aufbringung der Fördermittel erfolgt ebenfalls direkt oder indirekt über Konsumenten und Marktteilnehmer.