Energielenkung und Krisenvorsorge - Gas

Die E-Control ist für die Vorbereitung und Koordinierung der im Anlassfall vorzusehenden Lenkungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Erdgasversorgung verantwortlich. Zu diesem Zweck monitort die E-Control laufend die Versorgungssicherheit.

In Krisenfällen werden von der E-Control alle Maßnahmen gesetzt, um die Versorgung Österreichs bestmöglich zu gewährleisten. Sollten marktkonforme Maßnahmen nicht ausreichen, um die Versorgung aller Kunden zu gewährleisten, sind operative Tätigkeiten im Speicher-, Produktions- und Netzbereich vorzubereiten bzw. zu koordinieren.

Unter Krisenvorsorge versteht man die vorsorgliche Planung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Erdgasversorgung im Fall von krisenhaften Entwicklungen bzw. Situationen, wozu auch Fälle grenzüberschreitender Gassolidarität gezählt werden können. Vorsorgemaßnahmen können sowohl im Produktions-, Speicher- und Transportbereich als auch im Bereich der Erdgasendverbraucher, z.B. durch Sparappelle, Kontingentierungen, getroffen werden.

Die Vorbereitung und Koordinierung allfälliger Energielenkungsmaßnahmen, die durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Krisenfall angeordnet werden können, erfolgt durch die E-Control. Die operative Durchführung der Maßnahmen obliegt dem Marktgebietsmanager unter Aufsicht der E-Control, unter Einbindung der relevanten Marktteilnehmer und Systemoperatoren.

Zur Sicherstellung einer gesicherten Datenbasis für die Vorbereitung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen zur Krisenvorsorge ist die E-Control gemäß § 27 Abs 2 Energielenkungsgesetz 2012 ermächtigt, mittels Verordnung die Meldung von Daten in periodischen Abständen anzuordnen.

Flexible Merit Order List

Im Falle einer Energielenkung soll die Nutzung verbrauchsseitiger Lastreduktions-Potentiale für eine marktbasierte Verbesserung der Versorgungssituation dienen. Über die Flexible Merit Order List (FlexMOL) können Endverbraucher mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung von mehr als 10 MWh/h verfügbare Gasmengen (freiwillige Verbrauchsreduktion oder Verbrauchseinschränkung) in Form von physikalischer Ausgleichsenergie für die Versorgungssicherheit des Marktgebiets zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen weitergehende (hoheitliche) Energielenkungsmaßnahmen (z.B. angeordnete Verbrauchsreduktionen) vermieden werden. Die wesentlichen Schritte zur Nutzung der FlexMOL sind in unserem Leitfaden dargestellt:

Einschränkungen des Gasverbrauchs im Energielenkungsfall

In einem Gas-Energielenkungsfall können von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verpflichtende Verbrauchseinschränkungen verordnet werden. Neben den Verbrauchseinschränkungen können ggf. weitere Maßnahmen und Regelungen in der Erdgas-Energielenkungsmaßnahmen-Verordnung (EnLM-VO) angeordnet werden. In diesem Leitfaden werden für den Gas-Energielenkungsfall die wichtigsten Punkte kurz dargestellt und beschrieben.

Veranstaltung „Informationen zur Vorbereitung auf einen möglichen Gas-Energielenkungsfall“

Am 8.11.2022 fand unsere Veranstaltung „Informationen zur Vorbereitung auf einen möglichen Gas-Energielenkungsfall“ statt. Die Aufzeichnung und Präsentationsunterlagen finden Sie unter: https://www.e-control.at/infoveranstaltung-gas-8-november

Langfristvorschau der Beschaffung für österreichische Endkund:innen

Im Jänner 2024 hat die E-Control erstmalig die Daten zur „Langfrist-Vorschau“ gemäß des neuen § 5a Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung (G-EnLD-VO) bei den Gasversorgern erhoben. Es ist eine Stichtagsabfrage (per 31.1.2024) über die bereits beschafften Gasmengen für Endkund:innen für die Lieferjahre 2024, 2025 und 2026.

Im Rahmen dieser Erhebung wurde von den Gasversorgern gemeldet, dass ca. 56 % der zum Stichtag 31.1.2024 für das Lieferjahr 2024 beschafften Mengen auf der Basis von bilateralen Verträgen über den OTC („Over the Counter“)-Handel beschafft wurden und die Vertragspartner nationale und internationale Erdgashändler sind.

Die Versorger gaben zudem an, dass ca. 22 % der Gasmengen über die Börse beschafft wurden, d.h. der Vertragspartner die Börse ist. Die Lieferanten dieser Gasmengen sind dem Abnehmer daher nicht bekannt, es sind an der Börse registrierte nationale und internationale Erdgashändler.

Die gemeldeten Daten der Gasversorger zeigen, dass am Stichtag 31.1.2024 rd. 12 % der beschafften Mengen für das Lieferjahr 2024 aus direkten Verträgen mit russischen Gashändlern, 7 % aus Verträgen mit inländischen Gasproduzenten (inkl. erneuerbare Gase) und 3 % aus Verträgen mit norwegischen Produzenten stammen.

Anhand der Gasflüsse im österreichischen Gasnetz ist davon auszugehen, dass es sich auch bei einem Großteil der Handelsmengen am OTC-Markt und an der Börse zurzeit noch um Gas russischer Herkunft handelt.

Die Gasversorger haben im Rahmen der Erhebung angegeben, dass ein (geringerer) Teil der Gasmengen für die Deckung des Endkundenbedarfs erst kurzfristig während des Jahres 2024 eingekauft wird. Für die Jahre 2025 und 2026 ist der Anteil dieser „offenen“ Beschaffungsmengen größer und die Aussagekraft der Erhebungsdaten daher geringer.

Eine Aussage über die Entwicklung der Diversifizierung ist erst mit der nächsten Erhebung möglich, da der Wert für 2024 den Ausgangswert für diesen Vergleich darstellt. Zudem werden auch Anpassungen der Erhebungsmodalitäten angedacht, um das Bild nachzuschärfen.

Parallel dazu soll auf europäischer Ebene ein europaweites Herkunftsnachweissystem für Gas vorangetrieben werden.