Gemäß § 63 Abs. 1 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) hat der Marktgebietsmanager die Aufgabe, in Koordination mit den Fernleitungsnetzbetreibern, und unter Berücksichtigung der langfristigen Planung (LFP), einmal jährlich einen koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) zu erstellen.
Der Verteilergebietsmanager hat gemäß § 22 GWG 2011 die Aufgabe einmal jährlich eine LFP für die Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 des GWG 2011 zu erstellen.
Bei der Erstellung der Netzausbauinstrumente sind die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan zu berücksichtigen.
Koordinierter Netzentwicklungsplan 2017 - 2026 (3,0 MB)
Allfällige Stellungnahmen konnten bis spätestens zum 28. August 2016 eingebracht werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht:
Stellungnahmen zu den Entwürfen des KNEP 2017-2026 und der LFP 2016