Marktteilnehmer & Marktregeln

Marktregeln sind die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer im Gas und Elektrizitätsmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Marktteilnehmer stehen in einem engen Kontakt zueinander und tauschen täglich Daten untereinander aus. Als Marktteilnehmer gelten die folgenden Akteure auf dem österreichischen Gasmarkt:

  • Betreiber des Virtuellen Handelspunktes
  • Bilanzgruppenverantwortliche
  • Bilanzgruppenmitglieder
  • Versorger
  • Erdgashändler
  • Produzenten
  • Netzbenutzer
  • Endverbraucher
  • Erdgasbörsen
  • Bilanzgruppenkoordinatoren
  • Fernleitungsunternehmen
  • Marktgebietsmanager
  • Verteilerunternehmen
  • Verteilergebietsmanager
  • Speicherunternehmen

Marktregeln

Marktregeln sind ein integrierter Bestandteil des Gasmarktmodells. Sie sind gemäß § 7 Abs. 1 Z 37 GWG 2011 die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer am Erdgasmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die Beziehungen der einzelnen Marktteilnehmer zueinander sind in den Marktregeln festgelegt. Insbesondere beinhalten die Marktregeln:                                                                                                                                  

  • die Regelungen und Festlegungen zur Ausgestaltung des Gasmarktmodells
  • die Zuweisung einzelner Aufgaben an die jeweiligen Marktteilnehmer und Netzbetreiber
  • die Ausgestaltung der Allgemeinen Bedingungen der einzelnen Marktteilnehmer
  • die Implementierung des gastechnischen Regelwerkes
  • weitere "Sonstige Marktregeln" wie Kommunikationserfordernisse, Fahrpläne, Datenformate, usw.

Die E-Control erarbeitet gemeinsam mit den Marktteilnehmern Vorschläge für Marktregeln.

Marktkommunikation

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