Kostenermittlungsverfahren und Regulierungsmodelle

 

Regulierungssystematik für die vierte Regulierungsperiode der Gasverteilernetzbetreiber

Die Regulierungssystematik für die vierte Regulierungsperiode der Gasverteilernetzbetreiber erstreckt sich über eine Dauer von fünf Jahren, beginnend mit 1.1.2023 und endend mit 31.12.2027. Die Grundzüge sind in folgender Regulierungssystematik dargelegt:

 Die vier Anlagen, auf die sich die Behörde in der Regulierungssystematik für die vierte Regulierungsperiode bezieht, sind im Folgenden vorzufinden:

Im Zuge der Festlegungen zur vierten Regulierungsperiode sieht die Behörde separate Finanzierungskostensätze (WACC) für Alt- und Neuanlagen vor. In Hinblick auf den Fremdkapitalzins und den risikolosen Basiszins für die Eigenkapitalzinsermittlung wird der WACC für Neuinvestitionen jährlich auf Basis aktueller Daten aktualisiert, wobei ein zwölfmonatiger Durchschnitt mit Stichtag 31. August herangezogen wird. Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Aktualisierung des WACC für Neuinvestitionen sind im Folgenden einsehbar:

In der Regulierungssystematik für die vierte Regulierungsperiode hat die Behörde erstmals des Systems potenziell veränderlicher Parameter eingeführt. Ziel dieses Systems ist es, Ungewissheiten entgegenzutreten, die sich aus den aktuell unsicheren und potenziell variablen Rahmenbedingungen der Gas-Verteilernetzbetreiber ergeben, indem flexible Reaktionsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf Basis dieses Systems haben sich im Verlauf der Regulierungsperiode Anpassungen in der Zusammensetzung des Netzbetreiberpreisindex ergeben. Diese Anpassungen sind im Folgenden dargelegt:

Die Behörde weist darauf hin, dass sich die dargelegten Inhalte der Regulierungssystematik ausschließlich auf die vierte Regulierungsperiode für Gasverteilernetzbetreiber beziehen und die Ausgestaltung nachfolgender Regulierungsperioden nicht präjudizieren.

 


Vergangene Regulierungsperioden

Regulierungssystematik für die dritte Regulierungsperiode der Gasverteilernetzbetreiber

Der folgende Annex fasst die Änderungen der Regulierungssystematik als Folge von Bescheidbeschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zusammen.

Regulierungssystematik für die zweite Regulierungsperiode der Gasverteilernetzbetreiber

 

Methodenbeschreibung

Kosten- und Tarifmethode gem. § 82 GWG 2011 – Gültig ab 01.01.2025

Die Methode gilt für die Ermittlung von Kosten und Kapazitäten für Fernleitungsnetzbetreiber. Die Regulierungsperiode beträgt 3 Jahre und endet am 31.12.2027.

Vergangene Regulierungsperioden

Kosten- und Tarifmethode gem § 82 GWG 2011 - Gültig ab 01.01.2021

Die Ermittlung der Kosten der Fernleitungsnetzbetreiber erfolgt auf Basis einer von der Regulierungsbehörde mit Bescheid genehmigten Methode. Die Methode gilt für die Ermittlung von Kosten und Kapazitäten für Fernleitungsnetzbetreiber. Die Regulierungsperiode beträgt 4 Jahre und endet am 31.12.2024. Jeder Fernleitungsnetzbetreiber hat eine eigene Methode eingereicht, die sich jedoch nur in einzelnen Punkten voneinander unterscheiden.

Gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2020

Gültig von 1.1.2013 bis 31.12.2016

Zur bis 31.12.2016 gültigen Methode gab es in der Vergangenheit immer wieder Fragen, die in einem separaten FAQ-Dokument (nur auf Englisch) zu den einzelnen Kapiteln zusammengefasst sind. Weitere Fragestellungen können direkt an "tarife@e-control.at" geschickt werden.

Zur von 01.01.2013 bis 31.12.2016 gültigen Methode gab es in der Vergangenheit immer wieder Fragen, die in einem separaten FAQ-Dokument (nur auf Englisch) zu den einzelnen Kapiteln zusammengefasst sind. Weitere Fragestellungen können direkt an "tarife@e-control.at" geschickt werden.